zum Hauptinhalt

Arbeitnehmerdaten: Union für grundsätzliche Prüfung von "Elena"

Nach Beschwerden von Bürgern, Datenschützern und Opposition wird nun auch in der Union die Kritik an an der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten ("Elena") lauter. Die Sammlung so vieler Daten sei nicht angemessen.

"Mit dem elektronischen Entgeltnachweis entsteht eine Art Vorratsdatenspeicherung, die von vielen zu Recht skeptisch gesehen wird." Der Satz ist nicht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, sondern er stammt von Hans-Peter Uhl (CSU), seines Zeichens innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Er sagte ihn der Neuen Osnabrücker Zeitung. Uhl forderte die Bundesregierung auf, Elena unter dem Aspekt des Datenschutzes "grundsätzlich auf den Prüfstand" zu stellen. Es gelte, die Speicherung von Daten auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.

Er halte es nicht für angemessen, derart viele sensible Daten über Beschäftigte zentral zu sammeln, nur um ein nachrangiges Interesse der Wirtschaft an weniger Bürokratie zu bedienen, sagte Uhl. Doch grenzte er diese Kritik dann sogleich von der erwähnten Vorratsdatenspeicherung ab, an der die Union weiter festhält. Es bestehe ein entscheidender Unterschied zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, die "dem wichtigen Zweck dient, schwerste Kriminalität zu bekämpfen".

Schaar hält Elena für "unverhältnismäßig "

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, ist schon länger der Meinung, dass der elektronische Entgeltnachweis Elena zu viele Daten von Arbeitnehmern erfasst. Seit dem 1. Januar sind alle Firmen verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Durch diesen elektronischen Entgeltnachweis sollen die Anträge auf staatliche Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld und Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden können. Das System betrifft bis zu 40 Millionen Beschäftigte und deren Einkommensdaten.

"Es wird ein Datensatz generiert und dann der abrufenden Stelle zur Verfügung gestellt", sagte Schaar. Wegen dieser Verfahrensweise ergebe sich die Frage, ob Elena eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung sei. "Die Frage ist, ob ein solches Verfahren wirklich verhältnismäßig ist, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit sehr viel weniger Daten erreichen lassen", sagte Schaar. "Man hat eins zu eins das, was auf Papier erhoben wird, auf dieses zentrale Verfahren übertragen." Er hätte sich gewünscht, dass bei jeder einzelnen Information überprüft worden wäre, ob sie notwendig ist. Dies werde jetzt erst nachgeholt.

Ein weiterer Mangel ist aus Sicht des Bundesbeauftragten, dass Arbeitgeber zwar beispielsweise sensible Daten wie den Entlassungsgrund eines Mitarbeiters in die Datenbank einspeisen, die Betroffenen diese aber nicht auf ihre Richtigkeit prüfen können. Eine solche Auskunftserteilung sei erst ab Januar 2012 geplant. "Das darf nicht so sein", sagte Schaar.

Sicherheitsbedenken bei Elena hat der Bundesbeauftragte grundsätzlich nicht. Alle Daten würden mit einer kryptografischen Verschlüsselung gespeichert. Außerdem könnten sie nicht von den Ämtern auf eigene Initiative abgerufen werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Daten freischaltet. "Man hat das Menschenmögliche getan, um einen Missbrauch der Daten auszuschließen."

Datenschützer halten neues System für grundgesetzwidrig

Bürgerrechtler haben eine von mehr als 22.000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die staatliche Zentral-Datenbank zur Erfassung von Einkommensdaten eingereicht. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch die Übergabe der Unterlagen, womit die Beschwerde offiziell anhängig ist. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist völlig offen.

Auf den Weg gebracht hatte die Beschwerde der Bielefelder Verein Foebud, der sich für Datenschutz und Bürgerrechte engagiert und die Folgen der Einführung neuer Kommunikationstechnologien kritisch begleitet. In den vergangenen Wochen hatte der Verein nach eigenen Angaben 22.005 Vollmachten von Bürgern gesammelt, die sich der Verfassungsbeschwerde anschlossen.

Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte in Berlin, ihre Partei begrüße die Verfassungsbeschwerde und verlange eine "grundsätzliche Überarbeitung" der Pläne. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) teilte mit, er teile die verfassungsrechtlichen Bedenken.

Nach fortgesetzter Kritik von Datenschützern hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kurz nach dem Start von Elena Anfang des Jahres bereits Nachbesserungen angekündigt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false