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Fünf Euro mehr sollen erwachsene Hartz IV-Empfänger künftig bekommen.

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Arbeitslosengeld II: Was sich bei den Hartz-IV-Sätzen ändert

Während die Bundesregierung ihren Kompromiss beim Arbeitslosengeld II "sachgerecht" findet, reagieren Opposition und Sozialverbände empört. Warum?

Die Empörung bei Opposition, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften ist groß. Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition ab dem 1. Januar 2011 monatlich fünf Euro mehr erhalten – deutlich weniger als erwartet. Den Vorwurf, bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung der Regelsätze getrickst zu haben, weist Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Der Gesetzgeber sei vom Verfassungsgericht aufgefordert worden, in Fragen der Lebensführung Wertentscheidungen zu treffen, sagt die Ministerin – deshalb werde es künftig etwa keinen Cent mehr für Alkohol oder Tabak geben. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete die Pläne als „sachgerecht“.

Wie viel Geld erhalten Hartz-IV-Empfänger künftig?

Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger soll zum 1. Januar 2011 von 359 auf 364 Euro im Monat steigen. Hinzu kommen die Kosten für Miete und Heizung, die das Jobcenter übernimmt. Die Bezüge werden in Zukunft voraussichtlich stärker steigen als bisher. Denn die Anpassung der Regelsätze orientiert sich in den nächsten Jahren nicht mehr an den Renten, sondern an der Entwicklung der Preise und Löhne. Für Kinder bleibt es bei den aktuellen Regelsätzen: Bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 213 Euro monatlich, für Kinder von sieben bis 13 Jahren gibt es 242 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 275 Euro. Für Kinder hätten die Regelsätze sogar sinken müssen – auch zur Überraschung von Arbeitsministerin Leyen, wie sie sagt. Die Kürzung will die Bundesregierung indirekt nachholen, indem es künftig nicht so schnell zu weiteren Anhebungen der Regelsätze kommt.

Wie wurden die Regelsätze berechnet?

Die Höhe des Existenzminimums richtet sich nach den Verbrauchsausgaben der Geringverdiener in Deutschland im Jahr 2008. Die Daten-Grundlage für die Berechnung liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts, die alle fünf Jahre erhoben wird. Knapp 60 000 Haushalte aus allen Einkommensschichten haben dafür drei Monate lang ein Haushaltsbuch geführt, in dem sie alle Einnahmen und Ausgaben notiert haben. Die Politik hat nun zwei Hebel, um die Höhe des Regelsatzes zu beeinflussen: Zum einen kann sie bestimmen, welche Referenzgruppe sie sich zum Maßstab für die Hartz-IV-Leistungen auswählt, zum anderen, welche Konsumausgaben als relevant für den Regelsatz anerkannt werden. Als Referenzgruppe sollen laut Ministerium wie bislang die unteren 20 Prozent auf der Einkommensskala dienen. Allerdings werden aus dieser Gruppe die Personen herausgerechnet, die auf staatliche Transfers angewiesen sind, also vor allem Hartz-IV-Empfänger. Damit sollen Zirkelschlüsse vermieden werden, die zu einer weiteren Verarmung führen würden. Da mit der Einführung von Hartz IV die Zahl der Transferbezieher deutlich gestiegen ist, schrumpfte 2008 im Vergleich zur Stichprobe 2003 die Referenzgruppe bei den Einpersonen-Haushalten faktisch auf knapp 14 Prozent.

Genau das aber kritisieren Sozialverbände und Opposition – und werfen der Bundesregierung Trickserei vor. Denn die neue Regelung führt dazu, dass bei der Berechnung der Regelsätze Haushalte berücksichtigt wurden, die monatlich maximal 901 Euro netto zur Verfügung haben. Wären das untere Fünftel der Geringverdiener einbezogen worden, wären es bis zu 990 Euro gewesen.

Welche Konsumausgaben sollen künftig zum Grundbedarf gehören?

Alkohol und Zigaretten sollen nach dem Willen der Koalition künftig nicht mehr zum Regelsatz gehören – das ist die Kürzung, die sich finanziell am deutlichsten niederschlägt. Laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gaben Geringverdiener 2008 im Durchschnitt 8,11 Euro für alkoholische Getränke aus. Alkohol sei aber ein „gesundheitsgefährdendes Genussgift“, heißt es nun im Gesetzentwurf, und werde daher nicht mehr berücksichtigt. Stattdessen billigt das Ministerium den Betroffenen nun 2,99 Euro zu, die sie für Mineralwasser ausgeben können – um den Flüssigkeitsbedarf auszugleichen, der ansonsten durch den Konsum von zwölf Litern Billigbier gedeckt worden wäre. Auch Futter für Haustiere, Schnittblumen und Zimmerpflanzen gehören ebenso wenig zum Existenzminimum wie Benzin oder Kosten für einen Urlaub. Neu hinzugekommen sind etwa die Praxisgebühr beim Arztbesuch (2,64 Euro) oder der Internetanschluss (2,28 Euro) – das Handy gilt jedoch anders als der Festnetzanschluss nicht als Grundbedarf.

Was passiert, wenn der Bundesrat die Pläne blockiert?

Für die Neuregelung der Hartz-IV-Bezüge ist die schwarz-gelbe Koalition im Bundesrat auch auf die Zustimmung der SPD-geführten Länder angewiesen. Da der Zeitplan für die Gesetzgebung extrem eng ist, könnte es sein, dass der Bundesrat in der letzten Sitzung in diesem Jahr am 17. Dezember noch nicht zu einem Ergebnis kommt. Für den Fall, dass der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen wird und sich die Verhandlungen bis ins nächste Jahr hinziehen, gibt es zwei Szenarien im Arbeitsministerium: Entweder steigen die Regelsätze ab dem 1. Januar 2011 zunächst um fünf Euro. Sollte in den politischen Deals mit der SPD für die Hartz-IV-Empfänger am Ende mehr Geld herausspringen, wird die Differenz nachgezahlt. Oder die Betroffenen erhalten zunächst weiter den bislang gültigen Regelsatz von 359 Euro im Monat – und später wird ihnen ebenfalls die Differenz erstattet. Klar ist: Wer Hartz IV bezieht, hat ab dem 1. Januar einen Rechtsanspruch auf neu berechnete Regelsätze. Dieses Datum haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil eindeutig genannt.

Was kostet die Neuregelung?

Die Anhebung der Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro monatlich kostet nach Angaben von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen rund 300 Millionen Euro im Jahr. Die CDU-Politikerin zeigte sich am Montag zuversichtlich, dass sie diese Summe aus ihrem Etat aufbringen könne. Für Hartz-IV-Leistungen seien im kommenden Jahr 20,9 Milliarden Euro im Arbeitshaushalt eingeplant. Sie sei sicher, dass man diese Summe unterschreiten werde, da die Arbeitslosigkeit insgesamt, aber auch die Langzeitarbeitslosigkeit sinke. Für die Umsetzung des Urteils hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorsorglich bereits 480 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Das dürfte genau die Summe sein, die nun für das Bildungspaket für Kinder ausgegeben werden soll. Das beziffert das Arbeitsministerium insgesamt auf 620 Millionen Euro. Da aber in dieser Summe auch das bereits existierende Schulstart-Paket enthalten ist, belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben unter dem Strich auf knapp 500 Millionen Euro.

Was ist noch offen?

Keine Einigung gibt es bislang bei den Zuverdienstregeln für Hartz-IV-Empfänger. Die FDP möchte den Anreiz für Arbeit erhöhen und den Arbeitslosen mehr von ihren zusätzlichen Einkünften lassen, konnte sich damit aber noch nicht durchsetzen. Bis zur Kabinettssitzung am 20. Oktober soll nun eine Arbeitsgruppe, der die Generalsekretäre der Koalitionsparteien sowie jeweils ein Fachpolitiker angehören, einen Kompromiss finden.

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