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Arbeitsmarkt: Kabinett beschließt neue Mindestlohn-Gesetze

Das zähe Ringen um die Mindestlöhne hat ein Ende. Die Bundesregierung hat sich auf gesetzliche Vorschriften geeinigt. Arbeitsminister Olaf Scholz feierte den Kompromiss als "guten Tag" für Arbeitnehmer.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn beschlossen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Entwürfe zum Mindestarbeitsbedingungengesetz und zum Arbeitnehmerentsendegesetz vorgelegt. Damit werden Lohnuntergrenzen für weitere Branchen ermöglicht. Arbeits- und -wirtschaftsministerium haben zuvor letzte Streitpunkte aus dem Weg geräumt.

Scholz sprach im Anschluss an die Kabinettssitzung von einem "guten Tag" für Arbeitnehmer und für die Koalition. Mit dem Beschluss werde "der Weg zu mehr Mindestlöhnen in mehr Branchen frei". Er verwies zugleich darauf, dass Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz auf repräsentativen Tarifverträgen basieren müssten und nicht durch "neugegründete" oder "willfährige" Gewerkschaften umgangen werden könnten.

Scholz strebt Mindestlohn in den Zeitarbeitsfirmen an

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz stammt aus dem Jahr 1952. Danach sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich. Das novellierte Regelwerk soll für Wirtschaftszweige mit geringer Tarifbindung gelten. Nach dem Entsendegesetz können tarifliche Mindestlöhne in Branchen per Verordnung allgemein verbindlich gemacht werden.

Mindestlöhne werden von Scholz in der Zeitarbeitsbranche, dem Wachgewerbe, bei den Textildienstleistern, den privaten Forstdiensten, der Altenpflege, der Weiterbildungsbranche, dem kommunalen Entsorgungsgewerbe und für die Bergbauspezialarbeiter angestrebt. Diese Wirtschaftszweige haben beim Arbeitsministerium bereits Anträge auf allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen gestellt. Derzeit gelten Mindestlöhne über das Entsendegesetz für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten. (ae/ddp)

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