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Arbeitsmarkt: Müntefering: Längere Übergangsfrist für neue EU-Länder

Deutschland wird in diesem Jahr die Übergangsfrist verlängern, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsländern beschränkt.

Villach - Dies kündigte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) am Donnerstag zum Auftakt des dreitägigen, informellen Treffens der EU-Arbeits- und Sozialminister in Villach an. Berlin werde die auf insgesamt sieben Jahre befristete Regelung nach Ablauf der ersten beiden Jahre Ende April zunächst um drei Jahre verlängern. EU-Kommissar Vladimir Spidla sprach sich dagegen für eine Öffnung der Arbeitsmärkte in der EU aus.

Nach der vor allem in Mittelosteuropa viel kritisierten Übergangsfrist brauchen Arbeitssuchende aus den neuen EU- Mitgliedstaaten bis zum Auslaufen der Regelung in denjenigen «alten» EU-Länder, die die Regelung eingeführt haben, eine Arbeitsgenehmigung. Auch Österreich hat die Verlängerung der Beschränkung angekündigt.

Spidla, der aus Tschechien stammende EU-Kommissar für Arbeit und Soziales, plädierte im Gegensatz zu Müntefering für eine Öffnung der Arbeitsmärkte für Arbeitssuchende aus den neuen EU-Ländern. «Europa braucht diese freie Bewegung der Arbeitskräfte. Das ist einer der Werte Europas,» meinte Spidla in einem Interview der Wiener Zeitung «Der Standard» vom Donnerstag.

Müntefering betonte die «große Übereinstimmung», die es mit Österreich auch bei der so genannten Dienstleistungsrichtlinie gebe. Er sprach sich dafür aus, den Dienstleistungsmarkt innerhalb der EU zwar «gut auszustatten und flexibel zu halten». Allerdings sei dabei die soziale Absicherung sehr wichtig. (tso/dpa)

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