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Arbeitsmarkt: OECD sieht zwei Klassen Beschäftigter

Die Industriestaaten-Organisation OECD sieht in Deutschland ein Zweiklassensystem der Beschäftigung: die erste Klasse ist unbefristet beschäftigt, die zweite sind Arbeitnehmer auf Zeit oder prekär Beschäftigte. Der Unterschied zwischen beiden sei größer als in anderen Mitgliedsländern.

Berlin -  Die ungleiche Regulierung habe zur Folge, dass in einer Wirtschaftskrise vor allem Beschäftigte mit prekären Beschäftigungsverhältnissen die Arbeit verlieren, während die Stammbeschäftigten geschont werden“, sagte der Sprecher der Berliner OECD-Vertretung, Matthias Rumpf, dem Tagesspiegel. „Die Lasten sind sehr ungleich verteilt.“ Das sei der spezifisch deutsche Tribut an die Notwendigkeiten der neuen Arbeitsmärkte: „Deutschland hat sich entschlossen, die notwendige Flexibilisierung des Arbeitsmarktes fast ausschließlich über eine Liberalisierung von Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung zu erreichen.“ In der OECD sind 31 entwickelte Länder organisiert; in den meisten ist das Pro-Kopf-Einkommen hoch. “

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Zeitarbeit, Ludger Hinsen, hatte die Aussage über ein Zweiklassensystem als „unsinnig“ bezeichnet. Die OECD werfe dabei befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit unzulässigerweise in einen Topf. Rumpf sagte dazu, es stimme, dass Angestellte von Zeitarbeitsfirmen ebenfalls feste Verträge haben könnten; häufig sind die Löhne für Zeitarbeiter aber niedriger als bei der Stammbelegschaft. Die Debatte hatte sich an der Drogeriemarktkette Schlecker entzündet, die erst nach Protesten darauf verzichtet hatte, statt eigener Angestellter verstärkt schlechter bezahlte Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma einzustellen.

Im Zusammenhang mit den Dumpinglohn-Vorwürfen gegen Schlecker fordert Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke) eine bundesweite Überprüfung der Zeitarbeitsfirmen, die Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften haben. Das Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte den christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit für die Branche abgesprochen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts steht aus. „Mit einer Betriebsprüfung könnte man bis zu dem Urteil die Verjährung hemmen und die Ansprüche sichern“, sagte Bluhm. Andernfalls verjährten Ansprüche der Sozialversicherungen – bis zu 500 Millionen Euro jährlich. Dies sei für die Jahre 2003, 2004 und 2005 schon eingetreten. ade/dpa

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