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Arbeitsmarkt: Steinbrück: Mindestlohn für Leiharbeiter kommt

Für Leiharbeiter soll es künftig nach Angaben von Finanzminister Peer Steinbrück eine Lohnuntergrenze geben. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte aber umgehend, dass die Zeitarbeit nicht in das Entsendegesetz aufgenommen werde.

Einen Mindeststundenlohn nannte Steinbrück (SPD) nicht. Die Lohnuntergrenze soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden. Bisherige Mindestlohnregelungen für verschiedene Wirtschaftsbranchen sind bisher mit Hilfe des Entsendegesetzes festgelegt worden.

Die von den Koalitionsspitzen ins Auge gefasste Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche wird sich nach den Worten von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nicht an den SPD-Vorstellungen orientieren. "Der Mindestlohn, so wie ihn die SPD gefordert hat, wird nicht kommen", sagte Pofalla am Dienstag in Berlin. Es bleibe dabei, dass die Zeitarbeit nicht in das Entsendegesetz aufgenommen werde. Die Tarifautonomie wird nach Pofallas Worten damit weiterhin gewahrt. "Alle Flächentarifverträge bleiben voll wirksam." Man werde aber "sittenwidrige Löhne" in der Zeitarbeit untersagen. Gemeint seien damit Löhne, "die deutlich unterhalb der Flächentarifverträge und an der Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegen". (imo/dpa)

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