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Arbeitsmarktreform: Regierung verteidigt Hartz IV

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Beschwerde von elf Landkreisen gegen die Umsetzung von Hartz IV. Die Regierung verteidigte die Reform.

Karlsruhe - Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung sei "richtig und notwendig" gewesen, sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Rudolf Anzinger. "Durch die Reform wurden die Chancen arbeitssuchender Menschen in Deutschland deutlich erhöht", betonte Anzinger. Derzeit seien 7,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Hartz IV-Reform betroffen.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts verhandelt über eine Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen gegen die Umsetzung von Hartz IV. Die Landkreise rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Sie kritisieren, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne Hartz IV-Leistungen übertragen hat, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen.

"unzulässige Mischverwaltung"

Die Kommunen beanstanden zudem die Regelung, wonach sie Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit errichten mussten. Hierdurch sei eine "unzulässige Mischverwaltung" entstanden.

Staatssekretär Anzinger betonte hingegen, das Kooperationsmodell der Arbeitsgemeinschaften habe sich "mittlerweile etabliert" und funktioniere "überwiegend sehr gut". Die Kommunen seien im Zuge der Reform zudem wie angestrebt um mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet worden.

Das Verfassungsgericht verhandelt nach Angaben einer Sprecherin erstmals über den Themenkomplex Hartz IV. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. (tso/ddp)

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