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Politik: Arbeitsminister Riester steht der heikle Umbau eines "Oldtimers" bevor

Es gehört zu den Oldtimern des Sozialgesetzbuches - das Betriebsverfassungsgesetz von 1972. Das angestaubte Normengestrüpp, basierend auf der Arbeitswelt der sechziger Jahre, ist dringend reformbedürftig.

Es gehört zu den Oldtimern des Sozialgesetzbuches - das Betriebsverfassungsgesetz von 1972. Das angestaubte Normengestrüpp, basierend auf der Arbeitswelt der sechziger Jahre, ist dringend reformbedürftig. Denn kaum etwas funktioniert in den Firmen noch so wie vor vier Jahrzehnten. Die Zahl der traditionellen Vollzeit-Arbeitsverhältnisse nimmt ab. Immer mehr Leute arbeiten mit Werkverträgen oder auf Honorarbasis, haben einen zeitlich begrenzten Beraterstatus oder verdienen zu Hause an Tele-Schreibtischen ihr Geld. Betriebe wiederum lagern ganze Abteilungen aus, die dann als eigenständige Unternehmen weiterexistieren.

In allen diesen Fällen verlieren die Betriebsräte der Stammbetriebe ihre Zuständigkeit. Ihre gesetzlich verbrieften Rechte auf Beteiligung und Mitbestimmung gehen zunehmend ins Leere. Arbeiteten 1981 noch mehr als 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einem Betriebsrat, lag der Anteil 1994 nur noch bei 39 Prozent. Jetzt dürfte die Quote "bei etwa 35 Prozent liegen", schätzt das Arbeitsministerium. Anders ausgedrückt: Zwei Drittel der Arbeitnehmer sind mittlerweile ohne Unterstützung durch einen Betriebsrat - eine Entwicklung, welche die Bundesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative stoppen möchte. Dazu will Arbeitsminister Walter Riester das bisherige Regelwerk gründlich überarbeiten, damit es den neuen Realitäten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trägt. Die schleichende Aushöhlung der Rechte der Betriebsräte treibe ihn um, bekannte Riester, der selber lange Jahre Spitzenfunktionär der IG Metall gewesen war. "Wenn wir die Flächentarifverträge flexibilisieren wollen, wofür ich sehr eintrete, dann brauchen wir Betriebsräte in den Unternehmen", argumentiert er.

Noch hat er sein Reformkonzept nicht auf den Tisch gelegt. Zuerst will er mit Gewerkschaften und Arbeitgebern gründlich reden, um eine Lösung "im Konsens" zu erreichen. Beide haben ihre Positionen bereits dargelegt. Die Arbeitgeber fürchten neue bürokratische Vorschriften, welche die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Firmen beeinträchtigen. Die Gewerkschaften wiederum fordern, der Gesetzgeber müsse sowohl den Begriff des Arbeitnehmers wie auch den des Unternehmens neu definieren. Nur so ließe sich erreichen, dass der Anteil der Firmen mit Betriebsräten wieder steigt. Leih- und Telearbeiter sollten darum künftig genauso zur Belegschaft eines Betriebes zählen, wie Scheinselbtständige und Honorarkräfte. Nach Vorstellung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) soll es für Betriebe mit fünf bis 100 Arbeitnehmern künftig eine vereinfachte Wahlprozedur geben. Wenn die Vorbereitungszeit für Betriebsratswahlen verkürzt werden könnte, hätten Firmenchefs weniger Chancen, die Einrichtung von Betriebsräten zu blockieren, lautet das Argument.

Wird dagegen eine Abteilung oder ein Unternehmenszweig ausgegliedert, soll nach Meinung der Gewerkschaften der alte Betriebsrat so lange für die betroffenen Mitarbeiter zuständig bleiben, bis diese eine neue Arbeitnehmervertretung bestimmt haben. "Das wäre eine Antwort auf die Flüchtigkeit der Unternehmensstrukturen", argumentiert man in der Frankfurter IG-Metall-Zentrale. Ex-Kollege Walter Riester hält sich vorerst bedeckt. Er will seine Vorschläge erst im Herbst präsentieren.

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