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Arbeitsrecht: Richter kippen befristete Verträge bei Bundesagentur

Rüffel für die Agentur für Arbeit: Sie hatte Tausende Mitarbeiter zur Bearbeitung von Hartz-IV-Fällen nur befristet eingestellt. Zu Unrecht, sagt das Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht hat einige Tausend befristete Verträge von Angestellten der Bundesarbeitsagentur zur Bearbeitung von Hartz-IV-Fällen als rechtswidrig erklärt. Die Bundesrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bundesagentur für Arbeit bei den Verträgen aus dem Jahr 2005 gegen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz verstoßen habe (7 AZR 843/08). Grund dafür sei, dass in ihrem Haushaltsplan bei den Geldern für bundesweit bis zu 5000 auf drei Jahre befristete Arbeitsverträge die geforderte "nachvollziehbare Zwecksetzung für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer" fehlte.

Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Klage einer Frau gegen ihren von Oktober 2005 bis Dezember 2007 befristeten Arbeitsvertrag statt. Ihr Arbeitsverhältnis mit der Bundesarbeitsagentur bestand damit weiter, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Frau könne jetzt Gehaltsnachzahlungen einklagen. Es handele sich dabei jedoch um eine Entscheidung im konkreten Fall und nicht für die anderen befristeten Arbeitsverträge im Zusammenhang mit Hartz-IV-Fällen aus dem Jahr 2005. Eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg war zunächst nicht zu erhalten. Der Sachverhalt müsse erst geprüft werden, sagte ein Sprecherin.

Bei befristeten Arbeitsverträgen, die aus Haushaltsmitteln vergütet werden, müsse eine Zwecksetzung schon wegen des europäischen Rechts erfolgen, erklärte der Siebte Senat. Dadurch würde eine Kontrolle möglich, "ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Bedarfs dient".

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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