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Politik: Arbeitszeitverkürzung tritt zum 1. Februar in Kraft

Einer Umsetzung des Gesetzes über die 35-Stunden-Woche in Frankreich steht nichts mehr im Wege. Der Verfassungsrat verwarf am Donnerstag in der Substanz den Einspruch der konservativen Opposition.

Einer Umsetzung des Gesetzes über die 35-Stunden-Woche in Frankreich steht nichts mehr im Wege. Der Verfassungsrat verwarf am Donnerstag in der Substanz den Einspruch der konservativen Opposition. Damit wird in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ab dem 1. Februar die 35-Stunden-Woche gelten, zwei Jahre später auch in kleineren Betrieben.

In Einzelpunkten hob der Verfassungsrat Bestimmungen des Gesetzes auf. Dabei geht es zum einen um die geplante Zehn-Prozent-Steuer auf Überstundenvergütungen, mit der Rücklagen für die Sozialversicherung gebildet werden sollten. Aufgehoben wurde auch die Verpflichtung für Unternehmen, vor umfangreichen Entlassungen den Abschluss einer Vereinbarung über die Reduzierung der Arbeitszeit nachzuweisen - und zwar mit der Begründung, diese Bestimmung sei zu unscharf formuliert.

Das Pariser Arbeitsministerium zeigte sich in einer ersten Reaktion mit der Entscheidung des Verfassungsrats zufrieden. Durch die beschlossenenen Veränderungen in Einzelpunkten werde "das Herz des Gesetzes" nicht berührt, erklärte das Ministerium. Bislang beträgt die reguläre Arbeitszeit in Frankreich 39 Stunden. Die Pariser Linksregierung will durch die gesetzlich verordnete Einführung der 35-Stunden-Woche bis zum Jahr 2002 rund 450 000 neue Stellen zu schaffen.

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