Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können künftig wieder in weiterem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig. Die Kosten müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.
Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Schätzung des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, könnte das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr führen. "Es bedeutet, dass die circa 800.000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können", sagte Oondracek.
Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. Bis dahin dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden. (dpa/AFP/ddp)
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11 Kommentare
Debatten
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Gewaltenteilung
Wenn das Verfassungsgericht seinen Spielraum so weitgehend interpretiert, warum schaffen wir das Parlament nicht einfach ab und übergeben den Juristen die Legistative gleich ganz? Um wenigstens noch den Schein einer Demokratie zu wahren, oder was soll der Grund sein?man könnte auch fragen
warum der Gesetzgeber Gesetzesvorlagen nicht auf verfassungsmäßigkeit prüfen lässet, BEVOR er sie verabschiedet. Die Sachbearbeiter im Finanzamt würden es ihm sicherlich danken . . .Richtig
Nicht nur die Finanzbeamten würden danken. Es ist sehr ärgerlich wieviele Gesetze und Verordnungen dilletantisch vorbereitet sind und so immense Kosten und Nachbearbeitungsbedarf verursachen. Da werden Gelder verbrannt, einfach unglaublich!wie immer ...
nicht Neues aus der Gesetzesbindung des Gesetzgebers und der Verwaltung: da wird evident, zuweilen auch eklatant (Vorratsdatenspeicherung)gegen die offenbar dem Gesetzgeber nicht bekannte Verfassung verstoßen, und nur die acht Damen und Herren in Karlsruhe können (nach Jahren) das schlimmste abwenden.So gesehen haben wir, Aufwand und Ergebnis betrachtet, offenbar weitgehende Ineffizienz auf Verwaltungsebene und Gesetzgebung; das ruft bei mir einen unmittelbaren Reflex auf deutliche Verschlankung dieser Züge hervor.
Schluss mit der öffentlichen Versorgung von sich nicht dem Verfassungsrecht verpflichteten fühlenden Politikern und Beamten! Das wird Milliarden sparen und den Haushalten neue Horizonte für die Erfüllung von wirklichen Gemeinschaftsaufgaben eröffnen.
Arbeitszimmer Absetzbar ??
Ich empfehle die Pressemitteilung des BVG zu lesen. So einfach wie die Überschrift des TSP ist es leider nicht. Es geht hier in erster Linie um das Jahressteuergesetz 2007. Zuvor beschlossene Einschränkungen bleiben bestehen. Es wird sich zeigen, ob die Sache mit einem Erlaß oder einer Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erledigt wird. Wenn in den Steuererklärungen seit VJ 2007 keine Kosten geltend gemacht wurden und die Bescheide bestandskräftig sind (also ohne Vorbehalt der Nachprüfung) gibt es warscheinlich nichts.Auch dürfte es wenig Arbeitnehmer geben, die an ihrem Arbeitsplatz keine Möglichkeit zum Arbeiten haben und die Arbeit zu Hause erledigen müssen. Dem im vorliegenden Fall klagenden Lehrer wurde ein angemessener Arbeitsplatz in der Schule verweigert. Deswegen mußte er für Korrekturen, Vorbereitungen etc. im häuslichen Arbeitszimmer seine Tätigkeit verrichten.
Warten wir also mal ab was das BMF dazu sagt.
gibt es irgendwo eine Aufstellung
von verfassungsfeindlich verabschiedeten Gesetze dieser und vorangegangener Regierungen?Verfassungsschutz, ick rufe dir!
Frage
Mich würde mal gerne wissen: "Welche Berufsgruppen überhaupt ein Arbeitszimmer zu Hause absetzbar deklarieren dürfen und welche grösse in qm höchstens erlaubt sind". Denn das Urteil spricht nur von Lehrern und vergleichbaren Berufsgruppen. Für etwas Aufklärung wäre ich dankbar.hier steht schon mal was
www.tagesschau.deBerufsgruppen
sind z.B. Lehrer, Richter, Handelsvertreter im Angestelltenverhältnis, IT Administratoren.Einige wenige Beispiele:
Ein Handelsvertreter aus Berlin ist bei einem Unternehmen in Paris angestellt. Seine Büroarbeit muß er in Berlin verrichten.
Ein Richter hat kein eigenes Arbeitszimmer im Gericht und nimmt sich Akten zur Bearbeitung mit nach Hause.
Dies kommt häufiger vor als manche glauben.
Ein IT Unternehmen beschäftigt System Admins die rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Bei einem Software Crash müssen sie dem Kunden von zu Hause schnellstmöglich helfen, dass seine Systeme wieder korrekt laufen.
etc. etc.
Lehrer
Die Lehrer gehören nicht zu den Geringverdienern. Warum müssen sie denn auf Steuerkosten, auch noch ihr " Arbeitszimmer " von der Steuer absetzen. In dem vorliegendem Fall, der im ZDF gezeigt wurde, waren Mann und Frau Lehrer und teilten sich einen Raum. Ich war jahrzehntelang Außendienstmitarbeiter und mußte zu Hause viel Schreibarbeit erledigen und konnte nichts absetzen.Dieses Geld würde anderswo dringender gebraucht.
Außendienstmitarbeiter
konnten ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, sofern sie im Angestelltenverhältnis waren. Wenn dies auf sie zutraf, haben sie einen Fehler gemacht oder waren schlecht beraten.