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Das Strafrecht ist Gegenstand der öffentlichen Debatte.

© Jens Kalaene/dpa

ARD-Umfrage zu "Nein heißt Nein": 86 Prozent für Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Grundsatz "Nein heißt Nein" soll nach Ansicht einer großen Mehrheit der Deutschen in das Sexualstrafrecht aufgenommen werden. Das geht aus einer ARD-Umfrage hervor.

Eine große Mehrheit der Deutschen ist für eine von der Bundesregierung angestrebte Verschärfung des Sexualstrafrechts. Im Deutschlandtrend für das ARD-„Morgenmagazin“ befürworten 86 Prozent der Befragten es, wenn das Sexualstrafrecht dahingehend verschärft wird, dass ein eindeutiges „Nein“ des Opfers bei einer Vergewaltigung ausreicht, um den Täter zu bestrafen. Zehn Prozent der Befragten halten die bisherige Gesetzeslage für ausreichend.

Bisher kann eine Vergewaltigung nur dann zur Strafe gebracht werden, wenn sich das Opfer körperlich zur Wehr setzt. Bei den Frauen begrüßen 90 Prozent eine Änderung. Bei den befragten Männern sind es 82 Prozent.

Union und SPD sind sich grundsätzlich einig über weitere Strafrechtsverschärfungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Verankert werden soll das Prinzip, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von Tätern reichen soll. Vorgesehen sind außerdem neue Tatbestände, die aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus erfassen. Das Gesetz soll noch vor der Mitte Juli beginnenden Sommerpause verabschiedet werden.

Die Koalitionsfraktionen gehen mit ihrer Verständigung über einen Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hinaus. „Der Grundsatz „Ein Nein ist ein Nein“ wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das ist Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen.“ SPD-Fraktionsvize Eva Högl sagte am Donnerstag: „„Nein heißt Nein“ wird künftig Gesetz, und damit sind wir endlich auf einem guten Weg im Sexualstrafrecht.“

Konkret heißt es in dem Eckpunktepapier: „Der entgegenstehende Wille ist erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (zum Beispiel verbal) oder konkludent (zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung) nach außen zum Ausdruck bringt.“

Mit Regelungen für Taten aus einer Gruppe solle ein Zeichen gegen Übergriffe wie in der Silvesternacht in Köln gesetzt werden, sagte Winkelmeier-Becker. Union und SPD zielen nun darauf, dass sich künftig jeder als Täter verantworten muss, „der sich an einer Gruppe beteiligt, aus der heraus sexuelle Übergriffe oder ähnliches vorgenommen werden“. Um aufdringliches Grapschen zu bestrafen soll ein neuer Tatbestand der „sexuellen Belästigung“ geschaffen werden.

Weitere Verschärfungen des Regierungsentwurfs waren aus allen Faktionen und auch vom Bundesrat gefordert worden. Maas hatte sich offen für Ergänzungen gezeigt. Die Reform war schon vor Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln angestoßen worden. (dpa)

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