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Politik: Arme Nazis

Die Innenministerkonferenz erwägt, der NPD staatliche Zuschüsse zu streichen – im Grundgesetz

Von Frank Jansen

Berlin - Wieder einmal überlegen die Innenminister der Länder, wie sie das Dauerärgernis NPD endlich loswerden. Ein neu-alter Vorschlag soll nun die rechtsextreme Partei in Bedrängnis bringen, daneben schwelt die Debatte um einen zweiten Anlauf zu einem Verbotsverfahren weiter. Das wird in dieser Woche bei der Tagung der Innenministerkonferenz (IMK) zu spüren sein. Beim „Kamingespräch“ am Dienstag in einem Hotel in Frankfurt am Main werden sich die Mitglieder der IMK und ihr ständiger Gast, der Bundesinnenminister, über ein Papier unterhalten, in dem ein Ende der staatlichen Zuschüsse für eine Partei wie die NPD, derzeit 37 Prozent ihrer Einnahmen, erörtert wird.

Gegen eine nötige Ergänzung des Grundgesetzes dürften „keine Bedenken bestehen“, heißt es im Gutachten „Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung“, das die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags erstellt haben. Ob sich die IMK darauf einigen kann, in der Causa NPD eine Verfassungsänderung zu fordern, ist jedoch offen. Einen ähnlichen Vorschlag des Hannoveraner Staatsrechtlers Volker Epping hatte im Jahr 2008 bereits Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) präsentiert – ohne die IMK mitziehen zu können. Im neuen Gutachten, das seit Dezember 2010 vorliegt, wird mehrfach auf Epping Bezug genommen.

Dennoch ist zu erkennen, dass in der IMK der Unmut über die NPD wächst – und damit der Handlungsdruck. Waren es bisher vor allem die sozialdemokratischen Minister und Senatoren, die auf ein Verbot der Partei drängen, werden nun auch Unionsstimmen lauter. Der neue Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), hat gleich nach Übernahme des Postens im April einen weiteren Anlauf beim Bundesverfassungsgericht propagiert, zur Freude seines christdemokratischen Amtskollegen in Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier. Er will die NPD schon lange verbieten lassen, zumal sie im Schweriner Landtag derb provoziert. Doch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bremst. Er könne dem Abschalten von V-Leuten in der NPD „nur gegen meine Überzeugung zustimmen“, sagte Friedrich im Mai. Das erste Verbotsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 wegen einiger vom Verfassungsschutz geführten V-Leute in Vorständen der NPD eingestellt.

Ein geschlossenes Bild wird die IMK beim Thema Vorratsdatenspeicherung präsentieren. Die FDP, die sich gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung stemmt, stellt seit 2010 keinen Innenminister mehr. Ein Appell der IMK an die zaudernde Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist zu erwarten. Die Minister wollen sich auch über eine verlängerte Geltung der Anti-Terror-Gesetze austauschen, der Evaluierungsbericht liegt nun vor. Ende Mai hatte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) der Regierung wegen des da noch fehlenden Berichts vorgeworfen, sie sei ein „Sicherheitsproblem“.

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