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Politik: „Arroganz der Macht“

Nach gescheitertem Verbraucherinformationsgesetz kritisiert die FDP die Arbeit der großen Koalition

Berlin - Nach der Zurückweisung des Verbraucherinformationsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler hat FDP- Chef Guido Westerwelle der großen Koalition schlechte Arbeit vorgeworfen. Das „handwerkliche Unvermögen bei Schwarz-Rot“ sei „noch größer als zuvor bei Rot-Grün“, sagte er dem Tagesspiegel am Sonntag: „Die übergroße Mehrheit verführt offenkundig zu häufig zur Arroganz der Macht und zur Missachtung der Verfassung.“ Wenn Rauchverbot und Verbraucherschutz an einem einzigen Tag gestoppt werden müssten, weil die Regierung die eigene Föderalismusreform nicht kenne, zeige das, „wie dringend nötig die Kontrollinstanz Bundespräsident ist“. Beim Luftsicherheitsgesetz habe das Verfassungsgericht den Bedenken des Bundespräsidenten und der Liberalen bereits recht gegeben.

Köhler hatte am Freitag seine Unterschrift unter das Verbraucherinformationsgesetz verweigert, weil es gegen die neue, mit der Föderalismusreform getroffene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern verstößt, indem der Bund direkt den Gemeinden Aufgaben zugewiesen hätte. Der Präsident habe deshalb „gar nicht anders gekonnt“, als das Gesetz zurückzuweisen, sagte der Staatsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin am Samstag. Er sei zudem „von der Verfassung her dazu verpflichtet“, sich damit zu befassen. Die Tatsache, dass Köhler das Gesetz habe wochenlang prüfen lassen, zeige außerdem, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Im Übrigen hätten bereits im Bundesrat einzelne Länder entsprechende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angemeldet.

Damals hatte neben Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Berliner Senat dem im September im Bundesrat vorgelegten Verbraucherinformationsgesetz nicht zugestimmt. „Das Land Berlin hat verfassungsrechtliche Bedenken. Laut Föderalismusreform darf der Bund per Gesetz den Kommunen Aufgaben nicht mehr direkt übertragen“, sagte Senatssprecher Michael Donnermeyer. Aber auch inhaltliche Bedenken trug der Senat damals vor. „Das ist ein zahnloses Gesetz“, sagte die damalige Senatorin für Verbraucherschutz Heidi Knake-Werner (PDS) dem Tagesspiegel. So hätten die Auskunftspflichten der Unternehmen und die Informationsrechte der Behörden klarer geregelt und erweitert werden müssen. „Mit dem Gesetz kann man nicht Ross und Reiter benennen“, kritisierte sie. Eine „zeitnahe“ Auskunft sie nicht verbindlich geregelt: Unternehmen können die Herausgabe von Informationen blockieren, indem sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. Berlin kritisiert, dass das Verbraucherinformationsgesetz sich nur auf Lebensmittel beschränkt und nicht auf Bedarfsgegenstände wie Kosmetika oder Verpackungsmaterial ausgedehnt wird. Die Verbraucherschutzminister haben einen solchen Forderungskatalog verabschiedet, den Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) bisher nicht berücksichtigt hat. cir/hmt/sib

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