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Vorletzter Wille

SPD und Union wollen Patientenverfügungen gesetzlich regeln. Jetzt sollen zwei unterschiedliche Anträge in den Bundestag kommen
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Berlin - Nach 13 Tagen ohne künstliche Ernährung starb Terry Schiavo. Die Debatte um den Tod der Wachkoma-Patientin bewegte im vergangenen Jahr Menschen in den USA und auch in Deutschland – weil sich viele selbst fragen: Was geschieht mit mir, wenn ich todkrank oder schwerstverletzt bin, aber nicht mehr fähig bin, mich zu äußern? Möchte ich so leben? Will ich mithilfe moderner Medizin am Leben erhalten werden? Oder überwiegt der Wille, unabhängig von den Apparaten zu sterben? Und wie sollen bloß die Angehörigen entscheiden?

80 Prozent der Menschen in Deutschland wollen nach einer Umfrage über die Umstände ihres Todes selbst bestimmen. Jeder fünfte der über 65-Jährigen hat bereits eine Patientenverfügung. Doch eine solche Verfügung, in der niedergelegt wird, welche Behandlung man sich wünscht – oder nicht mehr wünscht –, hat in Deutschland keine bindende Wirkung. Das wollen Union und SPD jetzt ändern. Vorerst allerdings auf getrennten Wegen. In beiden Bundestagsfraktionen liegen Entwürfe zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung vor. Die Initiativen unterscheiden sich in zentralen Punkten.

Der Entwurf aus den Reihen der SPD- Rechtspolitiker unter Federführung von Joachim Stünker ist der weitergehende. Nach dessen Vorschlag soll eine schriftlich fixierte Patientenverfügung generell bindend sein. Und zwar „unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung“, wie es in dem Entwurf heißt. Zutreffen müsste das dann beispielsweise auch auf jemanden, der nach einem Unfall schwerstgeschädigt an Apparaten hängt und unabsehbar als Pflegefall am Leben erhalten würde. Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen entschiede das Vormundschaftsgericht. „Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat Vorrang“, fasst Joachim Stünker seinen Entwurf zusammen.

Auch der Rechtspolitiker der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), strebt eine „grundsätzlich bindende“ Patientenverfügung an. Allerdings macht Bosbach eine entscheidende Einschränkung: Die Verfassung verpflichte den Gesetzgeber nicht nur zur Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen, sondern auch zum Lebensschutz, wie es in seiner Vorlage für die Unionsfraktion heißt, anhand der jetzt eine Arbeitsgruppe einen Gesetzestext formulieren soll. Eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme dürfe deshalb nur bei ganz bestimmten Fällen abgebrochen werden: „Bei irreversiblen Grundleiden, die trotz medizinischer Heilbehandlung einen tödlichen Verlauf genommen haben.“ Auf den unfallgeschädigten Pflegefall träfe das nicht zwingend zu. Ebenso wenig erfasst wäre ein Wunsch nach Unterlassen einer Wiederbelebung nach einem Herzstillstand ohne vorherige tödliche Krankheit.

Eine Ausnahme aber schlägt auch Bosbach vor: Bei Menschen, die über lange Zeit ohne Bewusstsein sind, etwa in einem stabilen Wachkoma verharren, und „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ das Bewusstsein niemals wiedererlangen werden. Auch in diesen Fällen solle bei vorliegender entsprechender Patientenverfügung eine lebenserhaltende Maßnahme abgesetzt werden.

Angesichts der grundlegenden Differenzen wird es einen Gesetzentwurf der Koalition nicht geben. Allerdings haben sich die Rechtspolitiker auch verständigt, dass es keine Fraktionsanträge geben wird. Zu heikel die Materie, zu individuell das ethische Empfinden. Deshalb wollen Union und SPD zu Beginn des Jahres ihre beiden Vorschläge als Gruppenanträge auf den Weg bringen. Die Mehrheit soll im Plenum des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg gefunden werden. Im ersten Quartal 2007 dürften die Anträge ins parlamentarische Verfahren gehen.

Außerhalb des Parlaments wird die Patientenverfügung derzeit sehr kontrovers diskutiert. Die „Aktion Gemeinsinn“ unter Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler steht mit einer Kampagne zur Regelung der Patientenverfügung eher für die Selbstbestimmungsposition. Die hochrangig besetzte Bürgeraktion warnt vor Bestrebungen, „die Verpflichtung zur Befolgung des Patientenwillens aufzuweichen“. Auf der anderen Seite lehnt sich die katholische Kirche vehement gegen eine bindende Auslegung der Verfügung, auch auf nicht tödliche Krankheitsverläufe, auf. An einer einvernehmlichen Regelung dieser schwierigen Frage hatten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Enquetekommission des Bundestages in der letzten Legislaturperiode versucht – ohne Erfolg.
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