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Mordfall Jakob: Die Ermittler wollten den Täter foltern

Frankfurts Polizeivizepräsident hielt Drohung mit Gewalt bei der Vernehmung schriftlich fest / Anwalt spricht von Verbrechen
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Der mutmaßliche Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler sollte von der Polizei gefoltert werden. Dem Tagesspiegel liegt ein interner Vermerk von Frankfurts Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner vor, laut dem der festgenomme, 27 Jahre alte Jurastudent G. „nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist“. Die Staatsanwaltschaft leitete deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Daschner und mehrere Kripobeamte ein – nach Angaben von G.’s Verteidiger Ulrich Endres wegen des Verdachts der „Aussageerpressung“.

Am Montagabend gab die Polizei offenbar unter dem Eindruck der Tagesspiegel-Recherchen die Gewaltdrohung zu. Anwalt Endres fordert, die Betreffenden müssten „augenblicklich ihren Stuhl räumen“. Daschners Schreiben trägt die Überschrift: „Nur für die Handakte der Polizei/StA“. Darin heißt es, die Anordnung erfolge zur „Rettung des Lebens des entführten Kindes“; die Feststellung von Jakobs Aufenthaltsort dulde keinen Aufschub. Insoweit, so das Schreiben, seien „im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben des Kindes zu retten“. Laut Vermerk wurde parallel dazu „der Polizeiführer S. Müller beauftragt, zu prüfen‚ ob ein „Wahrheitsserum“ beschafft werden kann“, ohne dass erklärt wird, um was es sich dabei handelt. Das interne Papier fährt fort: „Die von KOR Wenz erhobenen moralischen Bedenken wurden in einer weiteren Besprechung mit AD Ritter, KOR Wenz und KOR S. Müller zurückgestellt…“. Der Kriminalhauptkommissar Ennigkeit sei angewiesen worden, „den Beschuldigten auf die bevorstehende Verfahrensweise vorzubereiten“. Kurz darauf teilte der Beamte mit, G. habe „im Konjunktiv“ eingeräumt, Jakob von Metzler sei tot. Der Vermerk endet mit dem Satz, „durch das inzwischen abgelegte Geständnis war die Maßnahme entbehrlich“. Polizeisprecher Liebeck sagte am Abend allerdings: „Hätte die Drohung nicht gewirkt, hätten wir ihm Schmerzen zufügen müssen.“

Ulrich Endres, einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger, betont, Aussageerpressung sei ein Verbrechenstatbestand. Selbst die Androhung von Gewalt werde mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet. Für ein solches Vorgehen gebe es „keinen Rechtfertigungsgrund“. Das verbiete schon die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention gegen Folter.

Die Ermittlung war ins Rollen gekommen, nachdem der Tagesspiegel den Beschuldigten Magnus G. mit den Worten zitiert hatte, bei Vernehmungen von einem Polizisten mit dem Satz angegangen worden zu sein, er schlage ihm die Zähne aus. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft eine „Nachvernehmung“ an. Laut Protokoll schilderte G. dabei, ihm sei mit einem „Spezialisten“ gedroht worden, der ihm „Schmerzen zufügen könnte, die ich noch nie zuvor verspürt hatte. Der Spezialist wäre mit dem Hubschrauber unterwegs. Die Behandlung würde keine Spuren hinterlassen“. Der Beamte habe ausgeführt, „ich würde mir wünschen, nie geboren worden zu sein“. Wie der Tagesspiegel weiter erfuhr, liegt das psychiatrische Gutachten zu Magnus G. vor. Es geht von voller Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Mörders von Jakob von Metzler aus.

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