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Gleiches Recht für gleich viel Liebe?

Von Antje Vollmer
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Dieser Slogan klingt bestechend und deshalb gibt es derzeit Bestrebungen, gleichgeschlechtliche Paare auch materiell völlig gleichzustellen, z. B. in der Hinterbliebenenrente. Besonders brisant ist aber die Forderung nach einem Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Die derzeitige Rechtslage sei diskriminierend und eine Benachteiligung der schon in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Kinder – so eine starke Lobbygruppe. Diese Argumentation ist mir angesichts höchst komplexer gesellschaftlicher, sozialer und individueller Bedingungen des Zusammenlebens von Menschen einfach zu schlicht. Aus vier wesentlichen Gründen bin ich entschieden für die Zurückhaltung des Gesetzgebers in dieser Frage.

1.) Kinderperspektive muss einen Vorrang vor Erwachsenenbedürfnissen und wünschen haben. In der Kinderrechtskonvention der UN heißt es: Jedes Kind hat, soweit möglich, das Recht, seine Eltern zu kennen. Jeder weiß, dass die Frage danach, wer die eigenen Eltern sind, für junge Menschen eine zentrale, manchmal quälende Frage der Selbstfindung sein kann. Durch eine Adoption verschwindet aber der ursprüngliche Elternteil oder manchmal sogar beide Eltern vollständig aus dem Blickfeld. Biologische Eltern und Kind werden einander fremd und entfremdet. Dieses sollte generell nur in Ausnahmefällen, und wenn das Kindeswohl nicht anders gesichert werden kann, geschehen.

2.) Es ist unbestreitbar, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Diskriminierungserfahrungen machen. Nicht unvermeidlich, aber doch häufig. Gegen solche Erfahrungen kann man anerziehen und anargumentieren, vielleicht können Jugendliche sogar daran wachsen. Dennoch frage ich mich, ob das Recht auf Adoption hier nicht verschärfend statt problemlösend wirken könnte. Der Staat ist nicht so omnipotent, alle Schicksalskonstellationen ausgleichen zu können. Er sollte es auch nicht versuchen.

3.) Wohl wissend, dass heute viele Kinder bei einem einzelnen Elternteil aufwachsen und die Pluralität der Lebensformen zunimmt, bin ich davon überzeugt, dass die Erfahrung des Lebens mit einem weiblichen und einem männlichen Elternteil, die Erfahrung von Polaritäten, für Kinder im Grundsatz produktiv und gut ist. Kinder wollen einen Vater und eine Mutter – das gilt übrigens besonders bei Kindern, die ihre eigene Homosexualität entdecken.

4.) Es fehlt der alltägliche Leidensdruck für diese Gesetzgebung. Schwule und Lesben haben in den letzten Jahren enorm viel erreicht – auch verglichen mit anderen benachteiligten Gruppen der Gesellschaft. Schon heute können sie als Einzelpersonen die Adoption eines Kindes beantragen. Die Partner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können durch das Kleine Sorgerecht unter anderem Mitentscheidungsmöglichkeiten bezüglich des täglichen Lebens des Kindes erhalten.

Der Gesetzgeber ist hier einmal nicht gefordert, noch mehr zu tun.

Die Autorin ist Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und Mitglied der Grünen. Sie schreibt diese Kolumne im Wechsel mit Richard Schröder und Wolfgang Schäuble.

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