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Schäuble beklagt sich bei Zypries über Verfahrensweise bei BKA-Gesetz – und sie antwortet prompt
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Berlin - Um das Klima in der großen Koalition ist es nach wie vor nicht gut bestellt. Das macht auch ein Vorgang deutlich, bei dem sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) anlegt. Hintergrund sind Medienberichte aus den vergangenen Tagen über eine geplante Erweiterung von Abhörmaßnahmen auch auf Berufsgruppen wie Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche. In einem Brief an die Justizministerin mit Datum vom 17. Januar 2008, der dem Tagesspiegel vorliegt, beklagt sich Schäuble über Presseberichte, „der Bundesinnenminister belaste die Koalitionseinigung zum BKA-Gesetz mit nachgeschobenen und unabgestimmten Vorschlägen“, wie es in dem Schreiben heißt. Schäuble, der Zypries und ihrem Ministerium in dem Brief indirekt Indiskretion vorwirft, sieht „in diesem Fall eine mutwillige – von wem auch immer zu verantwortende – Verletzung des zwischen uns und mit den Koalitionspolitikern verabredeten Verfahrens“.

Die Antwort von Frau Zypries kam am Freitag umgehend: „Diesen Vorwurf weise ich zurück“ und solche „Unterstellungen“ seien „nicht hilfreich“, schreibt die Justizministerin an Schäuble und schickt, wie ihr Kontrahent, den Brief auch an die innenpolitischen Sprecher beider Fraktionen und Kanzleramtschef de Maizière. Und sie legt nach: Der Entwurf aus dem Hause Schäuble werfe „ernste verfassungsrechtliche Fragen auf“ und enthalte einen Vorschlag für die Zusammmenarbeit zwischen Bund und Ländern, „an dessen Praktikabilität schon auf den ersten Blick erhebliche Zweifel bestehen müssen“. Sie habe insgesamt den Eindruck, „dass durch immer wieder neue Vorschläge Ihres Hauses die Probleme mit der Umsetzung des BKA-Gesetzes nicht kleiner, sondern größer werden“.

Zwischen beiden Ressorts kriselt es seit langem, weil die Auffassungen über Art und Umfang der Sicherheitsdoktrin bei der Terrorabwehr zum Teil weit auseinandergehen. Auch auf diese Differenzen geht Schäuble in dem Schreiben ein: So habe es 2007 „im Zuständigkeitsbereich unserer beiden Ressorts vermehrt vermeidbare Schwierigkeiten bei der politischen Konsensfindung über Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition gegeben“, heißt es. Deshalb habe die Koalition vereinbart, dass „die ordnungsgemäße Ressortabstimmung abgeschlossen sein müsse, bevor wir innerhalb der Koalition die politische Entscheidung treffen“. Dies habe die Koalition verabredet, „um für den Rest der Legislaturperiode eben jene Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen“.

In den vergangenen Tagen war darüber berichtet worden, dass Schäuble bei der Reform des BKA-Gesetzes einen Passus einfügen wolle, wonach der bisherige Abhörschutz für Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche erforderlichenfalls entfallen solle. In dem Schreiben an Zypries bemerkt Schäuble, dass dies „schon deshalb nicht stimmen kann, weil Gesetzentwürfe, die sich in der Ressortabstimmung befinden, per definitionem noch keine Ministerbilligung erfahren haben können“. Am Dienstag war nämlich erst die Frist für die Rückmeldung des Justizministeriums bei der Ressortabstimmung zum BKA-Gesetzentwurf abgelaufen. Am gleichen Tag aber bat das Haus Zypries um Fristverlängerung wegen Klärungsbedarfs, speziell zu jenem Paragraf 20, in dem es um die Aussetzung des Abhörschutzes geht. Und am gleichen Tag erschienen die Pressemeldungen. An einen Zufall mochte Schäuble wohl nicht glauben – und fühlte sich brüskiert.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.01.2008)
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