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Politik: Arzneimittel: EU-Gericht soll über Festbeträge urteilen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden, ob die deutschen Krankenkassen Festbeträge für Arzneimittel festlegen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren aus und legte es dem EuGH zur Entscheidung vor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden, ob die deutschen Krankenkassen Festbeträge für Arzneimittel festlegen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren aus und legte es dem EuGH zur Entscheidung vor. Eine Begründung gab das Gericht nicht. Allerdings war es zu diesem Schritt verpflichtet, weil europäisches Recht betroffen ist. Damit könnte sich die Entscheidung um mehrere Jahre verzögern.

Mehrere Pharmaunternehmen hatten die Spitzenverbände auf Schadenersatz in Höhe von zwölf Millionen Mark verklagt. Ihrer Meinung nach verstößt es gegen europäisches Kartellrecht, dass allein die Kassen festlegen, bis zu welcher Obergrenze sie die Kosten für bestimmte Arzneimittel übernehmen. Die Kassen sind dagegen der Meinung, dass sie nicht unter das für Unternehmen bestimmte Kartellrecht fallen, da sie als Teil der öffentlichen Verwaltung handeln.

Der Streit um die von Rot-Grün geplante Positivliste für Arzneien verschärft sich. Die Pharmaindustrie drohte in Berlin mit einer "Flut an Klagen" der betroffenen Firmen, sollte die Liste eingeführt werden. Die beauftragte Expertenkommission hatte zuvor einstimmig einen ersten Entwurf für die Liste beschlossen. Dabei dürfen die Ärzte nur noch Arzneien auf Kassenkosten verordnen, die auf dieser Liste stehen.

Unterdessen verlangte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nachbesserungen bei der geplanten Reform des milliardenschweren Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll der Strukturausgleich bis 2007 schrittweise so ausgebaut werden, dass gesunde und kranke Versicherte bei den Ein- und Auszahlungen unterschiedlich angerechnet werden. Kassen mit vielen kranken Versicherten würden so entlastet, Kassen mit eher gesunder Mitgliederstruktur dagegen stärker belastet.

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