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Politik: Asyl: Anspruch für Folteropfer ausgeweitet - Bundesrichter: Angemessenheit wahren

Die Misshandlung eines Flüchtlings in seiner Heimat aus Gründen der Terrorabwehr kann einen Asylanspruch begründen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden und ein anders lautendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Misshandlung eines Flüchtlings in seiner Heimat aus Gründen der Terrorabwehr kann einen Asylanspruch begründen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden und ein anders lautendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Zwar seien staatliche Maßnahmen gegen den Terrorismus grundsätzlich nicht als politische Verfolgung anzusehen. Allerdings könne sich ein Asylanspruch dann ergeben, wenn die Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus gingen, erklärte der 9. Senat. Im verhandelten Fall war ein Tamile vor seiner Ausreise aus Sri Lanka 1994 von Sicherheitskräften zwei Mal inhaftiert, geschlagen und mit brennenden Zigaretten misshandelt worden. Die Bundesrichter verwiesen den Fall nun an die Vorinstanz zurück.

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