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Politik: Asylbewerber: Arbeitsgenehmigung nach einem Jahr

Asylbewerber und geduldete Ausländer in der Bundesrepublik können künftig nach einem Jahr Wartezeit in Deutschland arbeiten. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Verordnung zu.

Asylbewerber und geduldete Ausländer in der Bundesrepublik können künftig nach einem Jahr Wartezeit in Deutschland arbeiten. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Verordnung zu. Wie das Arbeitsministerium in Berlin erklärte, soll die neue Regelung am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Arbeitsämter sollten bereits jetzt Anträge auf Erteilung von Arbeitserlaubnissen der betroffenen Personen, die keine Wartezeiten mehr erfüllen müssen, entgegennehmen.

"So kann bereits vorab mit der Prüfung begonnen werden, ob Arbeitserlaubnisse unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation erteilt werden können", sagte Arbeits-Staatssekretär Gerd Andres. Voraussetzung für die Arbeitsgenehmigung ist, dass den Arbeitsämtern für freie Stellen keine "bevorrechtigten deutschen Arbeitssuchenden oder gleichgestellte Ausländer mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang" zur Verfügung stehen. Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis wie beispielsweise von Bund und Ländern aufgenommene Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, wird die Arbeitsgenehmigung ohne Wartezeit eingeräumt. Mit der neuen Einigung habe man die Blockade und Ausgrenzung von in Deutschland lebenden Ausländern aufgehoben, sagte Andres. Die neue Regelung sei auch durch eine deutliche Verbesserung am Arbeitsmarkt und den Rückgang der Asylbewerberzahlen möglich geworden.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dirk Niebel, forderte unterdessen, Arbeitsverbote für Asylbewerber ganz aufzuheben. Die jetzige Regelung sei nicht der große Wurf. "Arbeitsverbote schaden den Betroffenen und der deutschen Wirtschaft", erklärte er. Die bisherige Gesetzgebung habe illegale Beschäftigung gefördert sowie Verwaltungs- und Sozialhilfekosten hochgeschraubt. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, befürwortete ausdrücklich die neuen Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. Die Auswirkungen dieser Neuregelung würden auch Grundlage für die Diskussion über weitere integrationspolitische Schritte im Arbeitsgenehmigungsrecht sein.

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