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Politik: Asylrecht: Flüchtling im Orbit

Kleine Vision für 2005: Irgendwo unten am Rand der EU klopft es. Einer macht die Tür auf, Spanien vielleicht.

Kleine Vision für 2005: Irgendwo unten am Rand der EU klopft es. Einer macht die Tür auf, Spanien vielleicht. Es ist ein Flüchtling. Ihm ist es nicht wichtig, welches Land ihn aufnimmt. Jedes gewährt ihm Schutz für seinen Aufenthalt, eine faire Prüfung seines Status, ein gerechtes Verfahren. Kein Das-Boot-ist-voll-Ressentiment schlägt ihm entgegen. Dank feiner Abstimmung sind die Aufgenommenen gerecht über die Staaten verteilt.

So träumt die Europäische Kommission. Sie macht bereits Vorschläge. Denn das gemeinschaftliche Flüchtlingsrecht ist Terminsache. Bis 2004 bleibt noch Zeit, sagt der Vertrag von Amsterdam. Die Kommission hat im Oktober letzten Jahres einen Richtlinienentwurf mit Mindeststandards für das Asylverfahren vorgelegt. Was daraus wird, bestimmen die EU-Länder. Das macht das Thema Asyl in der deutschen Debatte um Zuwanderung richtungs-weisend. In dem Land mit dem größten Stimmengewicht im Rat der EU entscheidet sich mit, wie das europäische Flüchtlingsrecht aussehen soll. Bevor es zu einer einheitlichen Asylpolitik kommt, behält sich die Bundesregierung für die nächsten Jahre im EU-Ministerrat ein Veto vor.

Allerdings geht es um die in der Bundesrepublik heiß gehandelte Frage "Grundrecht oder nicht?" in Europa nicht mal am Rande. Umstritten wird vor allem die Zuständigkeit für die Flüchtlinge sein. Den "refugee in orbit", den Flüchtling, der von Staat zu Staat abgeschoben wird, soll es so wenig geben wie den "asylum shopper", der in mehreren Mitgliedsstaaten Aufnahmeverfahren betreibt. Bislang gilt das Dubliner Übereinkommen. Danach ist der Staat zuständig, in dem der Flüchtling seinen Antrag stellt. Nach der angestrebten fairen Lastenverteilung klingt das noch nicht - zumal die Länder an EU-Außengrenzen im Nachteil sind.

Auch wann ein Flüchtling ein Flüchtling ist, soll EU-weit festgelegt werden. Brüssel ist dabei nicht frei. Maßgeblich ist die Genfer Flüchtlingskonvention. Hier kommt der aus der Regierungskommission für Zuwanderung getröpfelte Vorschlag ins Spiel, auch nichtstaatlich Verfolgten Schutz zu gewähren. Verbände wie Pro Asyl legen die Konvention ohnehin so aus, ebenso viele EU-Länder. Der Rat der EU steht wie das Bundesverfassungsgericht auf dem Standpunkt, nur der Staat oder quasi-staatliche Gruppen könnten Menschen verfolgen. Die Vorsitzende der deutschen Zuwanderungskommission, Rita Süssmuth, sprach in der deutschen Debatte bislang zwar nur von "Schutzlücken" und erklärte neue Verwaltungsvorschriften für ausreichend. Die Frage der nichtstaatlichen Verfolgung dürfte aber in Brüssel Grundsatzdiskussionen auslösen.

Am weitesten entwickelt sind die Pläne für Verfahrens-Anforderungen und Rechtsbehelfe. Trotz grundgesetzlicher Rechtsweggarantie werden die Brüsseler Pläne von Deutschland keineswegs übererfüllt. Die EU-Kommission will mindestens ein "dreistufiges System": Eine Behörde, die über den Antrag entscheidet, eine Instanz, die dies auf eine Beschwerde hin prüft, und ein Rechtsmittelgericht. Wer sich gegen eine Entscheidung wehrt, soll zudem grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen. Und besonders relevant: Jeder Antrag wird geprüft. "Mit der Einreisekontrolle betraute Behörden gelten nicht als Asylbehörden", heißt es im Richtlinienentwurf. Vielen kurzen Prozessen an der deutschen Grenze wäre damit ein Ende gesetzt. Mit der Regelung über "sichere Drittstaaten" im Rücken weisen die Beamten jeden Asylsuchenden ohne Prüfung ab, der über ein Land eingereist ist, in dem er Schutz gefunden hätte. Und wer reinkommt, abgelehnt wird und sich darüber beschweren will, dem sagt das Gesetz klar: "Es findet kein Widerspruch statt." Also ist die nächste Stufe schon das Gericht. Doch auch hier ist das Verfahren rigide. Trotz Klage kann die Abschiebung weiter betrieben werden. Und das Urteil ist in Fällen offensichtlich unbegründeter Klagen unanfechtbar. Praktisch heißt das aber: Es gibt die von der Kommission geforderte "dritte Stufe" im Asylverfahren zwar - nur der Weg dorthin ist häufig versperrt.

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