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Politik: Asylverfahren: "Etwas mehr Treffsicherheit"

In einem sind sich Innenminister Schily, (SPD) sein bayerischer Kollege Beckstein (CSU) und die Ausländerbeauftragte Beck (Grüne) einig: Es geht nicht, dass Asylsuchende in Deutschland oft länger als fünf Jahre auf ihren Bescheid warten. Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden.

In einem sind sich Innenminister Schily, (SPD) sein bayerischer Kollege Beckstein (CSU) und die Ausländerbeauftragte Beck (Grüne) einig: Es geht nicht, dass Asylsuchende in Deutschland oft länger als fünf Jahre auf ihren Bescheid warten. Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden. Fragt sich nur: Wie? Hier hört der Konsens auf. Denn die bisherigen Antworten fußen nicht nur auf praktischen, sondern auch auf ideologischen Überlegungen.

So ist in der Union und in weiten Teilen der SPD die Annahme verbreitet, Asylsuchende würden kaltschnäuzig jede Klausel im deutschen Asyl- und Flüchtlingsrecht ausnutzen, um die Verfahren in die Länge zu ziehen. Das Zuwanderungskonzept der CDU will sämtliche Anreize abschaffen, die Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland angenehm machen und dadurch verlängern könnten. Die Antragsteller sollen in "Sammelunterkünften" wohnen und Sachleistungen statt Geld bekommen. Den Klageweg will die Union auf eine Gerichtsinstanz beschränken, Asylfolgeanträge sollen erschwert werden. So könnten die Verfahren auf weniger als ein Jahr begrenzt werden, prognostiziert das Müller-Papier.

Zwölf Monate hält auch Marieluise Beck für realistisch, sie setzt aber auf andere Mittel. Die Ausländerbeauftragte gibt nicht den Flüchtlingen, sondern Politik und Behörden die Schuld. Die meisten Verfahren würden durch "Zögerlichkeit, Unentschlossenheit und bürokratischen Irrwitz" in die Länge gezogen, bilanziert Beck. In einem Thesenpapier mit dem Titel "fair, effizient, zügig" macht sie nun Vorschläge, wie Asylverfahren tatsächlich beschleunigt werden könnten. Der Grundtenor: wir müssen uns an die eigene Nase fassen.

Auch Beck liefert neben einer moralischen auch eine pragmatische Begründung: Sie will die Asylbehörden und die Verwaltungsgerichte entlasten. Ähnliches hatte bereits die Süssmuth-Kommission angeregt. Becks Forderungen aber gehen weiter. Sie kritisiert vor allem das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Beck hält die Einzelentscheider im Bundesamt für oftmals unqualifiziert und fordert mehr Personal. 400 Entscheider, die jeweils drei Anhörungen pro Tag zu leisten haben, seien zu wenig. So entstünden Fehler: Von den Fällen nach Paragraf 53 Ausländergesetz, der bei drohender Folter oder Todesstrafe Abschiebeschutz gewährt, seien im Jahr 1999 nur 1000 vom Bundesamt anerkannt worden. Nach späteren Gerichtsentscheiden erhielten jedoch 8000 Flüchtlinge ein Bleiberecht. "Wenn es darum geht, dass jemand vielleicht in der Folterkammer endet, darf sich eine Behörde nicht so eine hohe Fehlerquote leisten", kritisiert Beck, die Innenminister Schily zu "etwas mehr Treffsicherheit bewegen" möchte. Denn die Entscheider im Bundesamt sind bei den Fällen nach Paragraf 53 an Weisungen des Innenministeriums gebunden. Schily ließ Ende der Woche lediglich mitteilen, Becks Thesenpapier sei zurzeit "nicht kommentierungswürdig".

Markus Feldenkirchen

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