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Politik: Atomenergie: Restlaufzeit

Die Restlaufzeit der deutschen Kernkraftwerke ergibt sich aus einer komplizierten Formel. Für jede Anlage wird auf Basis einer Gesamtlaufzeit von 32 Kalenderjahren vom Beginn ihres kommerziellen Betriebs an festgelegt, wie viel Strom sie noch produzieren darf.

Die Restlaufzeit der deutschen Kernkraftwerke ergibt sich aus einer komplizierten Formel. Für jede Anlage wird auf Basis einer Gesamtlaufzeit von 32 Kalenderjahren vom Beginn ihres kommerziellen Betriebs an festgelegt, wie viel Strom sie noch produzieren darf. Ist diese Menge verbraucht, endet die Betriebsgenehmigung. Auf die Festlegung eines Schlussdatums, zn dem der letzte Meiler vom Netz geht, wurde verzichtet. In Stade wird 2003 das erste Kraftwerk abgeschaltet. Unter Berücksichtigung von Gesamtlaufzeiten und der Verteilung der restlichen Strommengen auf die 19 arbeitenden Atomkraftwerke ergibt sich ein Ende der Kernkraft in Deutschland in etwa 20 Jahren. Die jedem Unternehmen zugebilligten Liefermengen können von einer Anlage auf eine andere übertragen werden. Damit können jüngere Anlagen länger laufen, ältere dafür kürzer. Die Strommengen sind auch zwischen den Firmen handelbar.

rvr

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