zum Hauptinhalt
Iran verfügt nach Einschätzung von CIA-Chef Leon Panetta über genügend niedrig angereichertes Uran für zwei Atombomben.

© dpa

Update

Atomkonflikt: Iran-Sanktionen treffen die Falschen

Die EU verspricht, man werde das Regime, nicht die Iraner strafen – aber schon die UN-Maßnahmen treffen gerade die Opposition.

Auch Europa hat nun eigene Sanktionen gegen den Iran. Der Katalog, den die Außenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Brüssel beschlossen, geht noch deutlich über die von den Vereinten Nationen (UN) bereits verhängten Sanktionen vom Juni (Sanktionskatalog) hinaus.

Im Mittelpunkt der neuen Strafenliste steht die iranische Öl- und Gasindustrie. Verboten werden Investitionen, technische Hilfe und Technologietransfer vor allem in der Raffination und Gas-Verflüssigung. Auch der Handel wird weiter eingeschränkt: Transfers von mehr als 10 000 Euro müssen gemeldet, ab 40 000 Euro genehmigt werden. Frachtflüge vom Iran in die EU werden verboten, der Schiffsverkehr scharf kontrolliert. Zudem friert die EU das Vermögen der iranischen Revolutionsgarden ein. Die Liste der Top-Funktionäre die mit Reisebeschränkungen belegt sind und deren Vermögen in Europa eingefroren ist, wird verlängert. Daneben soll es neue Beschränkungen geben für Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können („Dual-Use“), für die Versicherung und Rück-Versicherung iranischer Regierungsaktivitäten und Export-Kreditgarantien mit mehr als zwei Jahren Laufzeit. Europas geschlossenes Auftreten werde wirken, sagte Außenminister Guido Westerwelle. Die Sanktionen sollten die Regierung an den Verhandlungstisch bringen, nicht die Iraner treffen.

Dass das gelegentlich ein frommer Wunsch bleibt, zeigt das Beispiel der UN-Sanktionen: Sie hindern derzeit Tausende junger Iraner daran, ihr krisengeschütteltes und repressives Land zu verlassen. Dabei waren gerade sie das Rückgrat der grünen Protestbewegung im letzten Jahr. 2,1 Millionen Studenten gibt es im Iran, 60 Prozent der Bevölkerung sind jünger als 30 Jahre. Tausende würden dem Iran gern mit Hilfe eines Auslandsstipendiums den Rücken kehren, aber seit den UN-Sanktionen stehen sie dabei vor bizarren Hürden: Alle Toefl- oder GRE-Sprachtests, die amerikanische, kanadische und britische Universitäten von ihren ausländischen Bewerbern verlangen, sind seither im Iran abgesagt worden. Der „Educational Testing Service (ETS)“ sei wegen des UN-Embargos nicht mehr in der Lage, Gebühren aus dem Iran einzuziehen und habe darum die Registrierung für alle Sprachtests gestoppt, heißt es auf der Website der US-Organisation mit Sitz in New Jersey, die die Prüfungen weltweit durchführt. Die Privatbank, die bisher im Iran die Testgelder verwaltete, musste ihre Geschäftstätigkeit vor Ort beenden.

„Toefl im Iran zu unterbinden, trifft nicht die Regierung, sondern genau die Menschen, die wir eigentlich unterstützen wollen“, kritisierte der Iran-Experte der „Carnegie Endowment for International Peace“, Karim Sadjadpour. Inzwischen versprach das US-Außenministerium Abhilfe. „Unsere Absicht ist es, Druck auf die iranischen Regierung auszuüben und nicht dem iranischen Volk übermäßige Lasten aufzubürden“, erklärte dessen Sprecher Philip J. Crowley. Geschehen ist jedoch bisher noch nichts.

Auch Deutschlands Hilfe für jene in die Türkei geflohenen 50 iranischen Oppositionellen, Journalisten und Blogger, die in den letzten Wochen angelaufen ist, bleibt ambivalent. Sie erhalten hier, obwohl politisch verfolgt, kein Asyl, sondern bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes.

Den Flüchtlingsstatus meide man in Deutschland eben „wie der Teufel das Weihwasser“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt und Aufenthaltsrechtsexperte Reinhard Marx. Da der Paragraf klassischerweise für Einzelfälle gelte, werde damit auch verhindert, alle verfolgten Aktivisten der grünen Bewegung als schutzbedürftig anzuerkennen. Kein Asyl zuzulassen, sei freilich „dumm und politisch unvernünftig“, sagte Marx dem Tagesspiegel, denn seit den drastischen Einschränkungen des Asylrechtsartikels im Grundgesetz 1992 ist der Weg von Flüchtlingen nach Deutschland ohnehin so schwierig geworden, dass ihn kaum jemand schafft. Grundsätzlich sei das Ausländerrecht noch immer angstgetrieben und auf Abwehr ausgerichtet; es gehe „immer darum, nur ja keine Präzedenzfälle zu schaffen“. mit dpa/AFP

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false