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Atomkraft: Eine Frage der Mischung

Der Streit um eine Laufzeitverlängerung ist nur ein Aspekt im Streit über die künftige Energieerzeugung. Dabei sind ein paar Weichen längst gestellt. Konzerne und Umweltexperten streiten, wie wegfallende AKW-Kapazitäten kompensiert werden könnten.

Mit den Meseberger Beschlüssen zum Klimaschutz hat das Kabinett 2007 folgende Vorgaben beschlossen: Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens 30 bis 35 Prozent betragen. Gleichzeitig soll der Anteil an Strom, der in Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt wird, wo neben dem Strom auch die Wärme über Fern- oder Nahwärmenetze genutzt wird, auf 25 Prozent steigen.

Ein Drittel Strom aus erneuerbaren Energien ist aus Sicht der Energiekonzerne in etwa die Grenze dessen, was mit ihrem bisherigen Geschäftsmodell noch vereinbar ist. In einem Brief an die britische Regierung schrieb der Eon-Konzern, der dort gemeinsam mit RWE neue Atomkraftwerke bauen will, der Anteil an erneuerbarer Energien im Stromnetz solle auf 30 Prozent beschränkt werden, weil sonst Akws nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Bisher wird der Strom in Deutschland gut zur Hälfte in Grundlastkraftwerken erzeugt. Das sind Kohle- oder Atomkraftwerke, die ununterbrochen in etwa die gleiche Menge Strom erzeugen. Dazu kommen flexiblere Kraftwerke, die Strom erzeugen, wenn mehr gebraucht wird. Das sind oft Gaskraftwerke, die nicht gleich kaputtgehen, wenn man sie je nach Bedarf anwirft oder abschaltet. Schon jetzt gibt es Situationen, in denen bei guten Windverhältnissen so viel Windstrom ins Netz eingespeist wird, dass der Preis an der Leipziger Strombörse ins Negative sinkt. Das heißt: Um Grundlastkraftwerke weiter auf voller Leistung zu fahren, bekommen Kunden Geld dafür, dass sie Strom abnehmen.

Will Deutschland, wie gerade beim G-8-Gipfel in L’Aquila zugesagt, seinen Kohlendioxid-Ausstoß bis 2050 um 80 Prozent im Vergleich zu 1990 senken, muss der Anteil erneuerbarer Energien weiter steigen. Nach der Leitstudie 2008, die Johannes Nitsch vom Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum Stuttgart im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet hat, müsste der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung schon 2030 bei 50 Prozent liegen, um dieses Ziel zu erreichen. Das ist mit der derzeitigen Erzeugungsstruktur aber nicht möglich. Mit dem Atomausstieg verschwindet zwar ein Teil der Grundlastkraftwerke, falls er nicht aufgekündigt wird. Für den Neubau von Kohlekraftwerken ohne Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS) bedeutet das aber, dass nur noch eine begrenzte Anzahl neuer Anlagen dazukommen darf. Bis 2012 sind nach Angaben von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) neun neue Kohle- und drei Gaskraftwerke mit einer Leistung von 12 000 Megawatt fertig gestellt. Nach den Berechnungen von Nitsch sind das bereits 3000 Megawatt mehr als verträglich.

Der Lobbyverband der Energiewirtschaft BDEW geht dagegen davon aus, dass im Jahr 2020 der Strombedarf mit den dann vorhandenen Kraftwerken nicht zu decken sei. Deshalb müssten die Laufzeiten für Atomkraftwerke verlängert und der Neubau von Kohlekraftwerken beschleunigt werden.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) verlangt stattdessen eine „Systementscheidung zugunsten der erneuerbaren Energien“: Ausbau der Stromnetze und flexible statt Grundlastkraftwerke, um die unregelmäßige Einspeisung erneuerbarer Energien bewältigen zu können. 

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