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Atomkraft: Elsässisches Atomkraftwerk Fessenheim darf weiter laufen

Das Straßburger Verwaltungsgericht hat einen Antrag von Umweltschützern auf Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim im Elsass abgelehnt.

Das Gericht folgte damit am Mittwoch erwartungsgemäß der Empfehlung des Berichterstatters der Pariser Regierung, der bei Verwaltungsgerichten die Rolle eines Staatsanwalts einnimmt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Ableitung chemischer Abfälle aus dem Kraftwerk in den Rheinkanal nicht geregelt ist und auch nicht kontrolliert wird.

Das Gericht habe damit anerkannt, dass das Akw „auf nicht normale Weise“ betrieben werde, sagte die Anwältin der Kläger, die französische Europaabgeordnete Corinne Lepage. Als einziges Akw in Frankreich habe Fessenheim keine Genehmigungen für die Einleitung der chemischen Abfälle erhalten. Diese gelangten in den Rheinkanal und von da in den Rhein. „Das ist ein ungeheurer Skandal“, sagte die Anwältin. Lepage schloss eine Berufung nicht aus. Entscheiden müsse dies aber der Trinationale Atom-Schutzverband (Tras), der die Klage eingereicht hat. Darin haben sich deutsche, französische und schweizerische Atomkraftgegner sowie Gemeinden zusammengeschlossen.

Auch der Berichterstatter der Pariser Regierung hatte bei der Anhörung am 16. Februar zugegeben, dass der Atommeiler am Oberrhein „gewisse Risiken hinsichtlich des Wasserschutzes“ darstelle. Zugleich betonte er aber, es sei nicht erwiesen, dass diese Risiken nur mit einer Stilllegung zu beseitigen seien. Die beiden Druckwasserreaktoren wurden 1977 und 1978 in Betrieb genommenen und sind die ältesten in Frankreich.

Der französische Stromkonzern EDF will erreichen, dass die Betriebserlaubnis für Fessenheim um zehn Jahre verlängert wird. Für den Reaktorblock 1 will die französische Atomaufsichtsbehörde ASN ihre Entscheidung im April fällen, wenn die Ergebnisse einer umfassenden Inspektion vom vergangenen Jahr ausgewertet sind. Noch in diesem Jahr sollen in das Akw mehr als 200 Millionen Euro investiert werden. Unter anderem sollen die drei Dampfgeneratoren des Reaktorblocks 2 ausgewechselt werden, kündigte Kraftwerksleiter Thierry Rosso an.

Um die Sicherheit des ersten Altreaktors, der wegen der Laufzeitverlängerung in Deutschland weiterlaufen darf, nämlich Neckarwestheim 1, geht es auch am Wochenende. Am 12. März wollen Atomkraftgegner eine Menschenkette von Neckarwestheim nach Stuttgart über eine Strecke von etwa 40 Kilometern bilden. Als Argumentationshilfe legte der BUND am Mittwoch eine Studie der Atomexpertin Oda Becker vor, die die Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf die Sicherheit der vier baden-württembergischen Atomkraftwerke analysiert hat.

Beckers Fazit lautet: „Für wesentliche Konstruktionsmängel wie veraltete Reaktorgebäude, Sicherheitsbehälter, Reaktordruckbehälter und Lagerbecken ist eine Nachrüstung undenkbar.“ Gerade deshalb müssten sicherheitstechnische Nachrüstungen bei Notkühlung und Notstromversorgung schnell umgesetzt werden, „um potenzielle Störfälle beherrschbar zu machen“. Im Falle Neckarwestheim 1 hatte der Betreiber EnBW 2007 schon eine spezifische Nachrüstliste vorgelegt, weil der Konzern Laufzeiten vom neueren Meiler Neckarwestheim 2 auf die alte Anlage übertragen wollte. Nichts davon ist bisher umgesetzt. (mit AFP)

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