zum Hauptinhalt
Franz Untersteller (Grüne) will nicht mehr auf die Bundesatomaufsicht warten. Der baden-württembergische Umweltminister und oberste Atomaufseher in seinem Bundesland hat nun Aktionspläne zur Verbesserung der Sicherheit der Reaktoren vorgelegt. Im Bund wird seit einem Jahrzehnt über neue Sicherheitsvorgaben gestritten.

© dapd

Atomkraft: Stuttgart legt vor

Die Atomaufsicht in Baden-Württemberg hat Aktionspläne für die Verbesserung der Sicherheit in Kernkraftwerken ausgearbeitet.

Berlin - Baden-Württemberg will die Sicherheit der beiden Atomkraftwerke Neckarwestheim 2 und Philippsburg II verbessern. Deshalb hat das Stuttgarter Umweltministerium als Atomaufsicht konkrete Aktionspläne für alle Atomkraftwerke, auch die bereits stillgelegten, vorgelegt. Kraftwerksbetreiber EnBW hat die entsprechenden Investitionen in die Sicherheit akzeptiert und teilweise während der Revision 2012 schon umgesetzt.

Das Atomkraftwerk Philippsburg II soll Ende 2019 stillgelegt werden. Die Anlage in Neckarwestheim folgt dann als eines der letzten Ende 2022. Der Stuttgarter Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat die Ergebnisse von insgesamt drei Sicherheitsüberprüfungen seit der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 zur Grundlage für die Auflagen gemacht. Die beiden wichtigsten Erkenntnisse aus einer Vorort-Inspektion einer baden-württembergischen Expertengruppe, der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie des europäischen Stresstests, dessen Ergebnisse vergangene Woche bekannt wurden, finden sich auch in den Aktionsplänen: Es ist absolut notwendig, zu jeder Zeit die Stromversorgung für die Atomkraftwerke gewährleisten zu können. Und es muss gesichert sein, dass zu jeder Zeit die Wärme aus dem Reaktor oder aus den Brennelementebecken abgeleitet werden kann. Weil das in Fukushima nicht gelungen ist, kam es dort zu drei Kernschmelzen, eine im Brennelementebecken.

Eine Verbesserung der Notstromversorgung soll mit der Revision im kommenden Jahr im Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 abgeschlossen sein. Damit folgt die Atomaufsicht in Baden-Württemberg auch der Empfehlung der Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit (GRS), die im Februar eine sogenannte Weiterleitungsnachricht an die Atomkraftwerksbetreiber geschickt hatte. Die EU-Forderung, Erdbebenmessgeräte einzubauen, ist in den süddeutschen Atomkraftwerken schon lange umgesetzt. Und die fehlenden Notfallpläne für jeden Betriebszustand werden in Neckarwestheim gerade erarbeitet. Denn auch das ist eine Lehre aus Fukushima: Es braucht eingespielte und klare Regeln, wer in einem Notfall wann und was zu tun hat. Sonst gerät die Lage leicht außer Kontrolle. Untersteller hat die Aktionspläne auf der Internetseite seines Ministeriums zugänglich gemacht. „Nach unserer festen Überzeugung hat die Bevölkerung bei Fragen der Sicherheit der Kernkraftwerke ein Recht auf Transparenz und Offenheit“, sagte er.

Seit fast zehn Jahren wird auf Bundesebene über ein modernisiertes sogenanntes kerntechnisches Regelwerk diskutiert. Diese technischen Sicherheitsvorgaben sollen eigentlich eine Leitlinie für die Atomaufsicht in den Ländern sein. Daraus sollen sich Sicherheitsauflagen für die Betreiber ablesen lassen. Doch das Regelwerk ist höchst umstritten. Schon der Umweltminister der großen Koalition, Sigmar Gabriel (SPD), hatte im Wahljahr 2009 versucht, das neue kerntechnische Regelwerk durchzusetzen. Er einigte sich schließlich wegen des damals massiven Widerstands aus den Ländern mit den Landesumweltministern darauf, das alte und das neue kerntechnische Regelwerk parallel anzuwenden. Gabriels Nachfolger Norbert Röttgen (CDU) hatte nach der Katastrophe in Fukushima erneut eine Modernisierung des Regelwerks versprochen. Seither ist auf Bundesebene nicht mehr allzu viel passiert. Die Atomkraftwerksbetreiber wollen angesichts der Laufzeitbegrenzung ihrer Anlagen, die seit dem Sommer 2011 im Atomgesetz steht, allzu kostspielige Sicherheitsinvestitionen eher vermeiden. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat nach der Veröffentlichung des EU-Stresstests in dieser Woche Verständnis dafür gezeigt und wollte Sicherheitsauflagen von der noch verfügbaren Restlaufzeit abhängig machen.

Zugleich berät die RSK, das wichtigste Beratungsgremium der Bundesregierung in Sicherheitsfragen, seit mehr als einem Jahr über die Schwachstellen, die sich aus der unmittelbar nach der Katastrophe in Japan angestrengten Überprüfung der Atomkraftwerke ergeben haben. Es ist absehbar, dass es in diesem Jahr keine abschließenden Empfehlungen der RSK mehr geben wird. Doch je mehr Zeit verstreicht, desto schwerer dürfte es für die Atomaufsicht in den Ländern werden, den Betreibern noch Sicherheitsauflagen zu machen.

Zumindest die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hat ebenso wie in Baden-Württemberg schnell reagiert und das Thema Stromversorgung im Atomkraftwerk Brokdorf zum Thema gemacht. Auch die Atomaufsicht in Kiel unterliegt einem Umweltminister der Grünen, Robert Habeck. Dagegen hält sich die Atomaufsicht in Niedersachsen in Sachen Auflagen bisher noch bedeckt. Das Haus wird von Stefan Birkner (FDP) geführt – und im Januar wird dort ein neuer Landtag gewählt. Dagmar Dehmer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false