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Politik: Atommülltransport: Castor-Transporte für das Frühjahr wieder genehmigt

Vier Jahre nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben sollen im kommenden Frühjahr wieder Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen ins Wendland rollen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigte am Montag einen ersten Rücktransport von deutschem Atommüll aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das Zwischenlager im niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg.

Vier Jahre nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben sollen im kommenden Frühjahr wieder Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen ins Wendland rollen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigte am Montag einen ersten Rücktransport von deutschem Atommüll aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das Zwischenlager im niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg.

Die Genehmigung gilt für sechs Castoren mit verglastem Atommüll. Die Container stehen seit dem Frühjahr 1998 in La Hague zum Abtransport bereit. Insgesamt warten in Frankreich 169 Castoren auf die Rückführung nach Deutschland. Die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung dürfen nur in Gorleben eingelagert werden, nicht aber in das westfälische Zwischenlager Ahaus.

Der Rücktransport von Abfällen aus La Hague ist Voraussetzung dafür, dass Frankreich wieder Atommüll aus Deutschland annimmt. Beim deutsch-französischen Gipfeltreffen am vergangenen Freitag forderte Ministerpräsident Lionel Jospin die deutsche Seite auf, konkrete Termine zu nennen. Dazu sah sich Bundeskanzler Schröder jedoch außer Stande. Beide Seiten vereinbarten stattdessen, eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe einzurichten. Sie soll bis zum Jahresende einen Zeitplan für den Rücktransport deutscher Atomabfälle aus La Hague aufstellen.

Das BfS beschränkte die Gültigkeit der Genehmigung für den Gorleben-Transport gestern auf die zwei Wochen vom 26. März bis zum 8. April 2001. Ein früherer Termin ist nicht möglich. Denn die Firma Nuclear Cargo + Service (NCS), die den Transportantrag gestellt hat, muss eine bestimmte Vorlauffrist einhalten. Mindestens vier Monate vorher müssen die Innenbehörden des Landes Niedersachsen über die geplante Strecke und den Termin informiert werden.

rmp

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