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Atomwaffen: Wirkungsloser Sperrvertrag

Trotz der internationalen Verträge hat sich der Kreis der Atommächte vergrößert. Neben dem offiziellen Fünfer-Club USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China gelten inzwischen auch Indien, Pakistan und Israel als De-facto-Atommächte.

Hamburg - Nordkorea hat Anfang Oktober dieses Jahres einen Sprengsatz getestet, doch die USA erkennen das Land nicht als Atommacht an. Auch der Iran steht im Verdacht, den Bau von Nuklearwaffen anzustreben.

Die Bemühungen, die Verbreitung von Kernwaffen einzudämmen, reichen bis in die 60er Jahre zurück: Erst nach der Kuba-Krise, die die Welt 1962 an den Rand eines Atomkrieges brachte, begannen die Supermächte der nuklearen Aufrüstung mit Verträgen zu begegnen. Neben dem Abkommen zum Stopp von Atomtests (1963) schlossen sie 1968 den Atomwaffensperrvertrag. Demnach dürfen die fünf offiziellen Atommächte keine Nuklearwaffen an Dritte geben oder sie bei deren Entwicklung unterstützen; Mitgliedsländer ohne ein solches Arsenal dürfen diese Waffen weder entwickeln noch herstellen. Das Zusatzprotokoll von 1997 weitet die Informationspflicht der Unterzeichner sowie die Rechte der Inspekteure aus.

Mittlerweile gehören dem Vertrag 188 Staaten an. Die Bundesrepublik trat ihm 1975 bei. Dagegen verweigern Indien, Pakistan und Israel ihre Unterschrift. Folglich können sie völkerrechtlich nicht an den Pranger der UN gestellt werden; theoretisch könnten die UN aber dennoch Sanktionen gegen diese Länder verhängen. Nordkorea erklärte 2003 seinen Austritt aus dem Vertrag.

Der Reiz, mit Hilfe der Atombombe zu einer Großmacht aufzusteigen, ließ in den vergangenen Jahrzehnten weitere Länder an Nuklearwaffen werkeln. Dazu zählen Ägypten, Libyen, der Irak, Argentinien, Brasilien und Südafrika. Sie gaben ihre Pläne jedoch wieder auf. (tso/dpa)

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