Attentat in Norwegen : Was taugen deutsche Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen?

26.07.2011 19:02 UhrVon Frank Jansen
Alles schon mal diskutiert, aber jetzt wieder aktuell. Illustration: Bettina Seuffert
Alles schon mal diskutiert, aber jetzt wieder aktuell. - Illustration: Bettina Seuffert

Der Schock nach den Anschlägen in Norwegen ist groß, auch in Deutschland. Prompt reagieren Politiker und Sicherheitsexperten mit Vorschlägen zur Eindämmung der Gefahr eines solchen Massakers in der Bundesrepublik.

Reflexhaft kochen nach dem Attentat von Oslo alte Streitthemen in Deutschland hoch. Einige Ideen sind wenig sinnvoll, andere könnten tatsächlich Risiken mindern. Was taugen die Vorschläge?

VORRATSDATENSPEICHERUNG

Vehement fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), den Sicherheitsbehörden das Instrument der Vorratsdatenspeicherung an die Hand zu geben, erst recht nach den Taten von Breivik. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Alle deutschen Innenminister befürworten ein neues Gesetz, doch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bietet nur ein „quick freeze“ an, die kurze Speicherung von Daten bei konkretem Tatverdacht.

Die schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström appelliert nun an die FDP-Fraktion, sich einer Neuregelung nicht länger zu verschließen.

Allerdings zeigt gerade das Beispiel Norwegen, dass die Vorratsdatenspeicherung wenig nützt, wenn ein Einzeltäter weitgehend abgeschottet Anschläge plant – dort hatte das Parlament im April ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Wenn die Sicherheitsbehörden keinen konkreten Verdacht haben, wissen sie nicht, auf welche von Internetprovidern gespeicherten Daten sie überhaupt zugreifen sollen.

Effektiv anwenden könnte die Polizei die Vorratsdatenspeicherung aber bei der Suche nach Hintermännern eines Terroristen. Wenn Telekommunikationsunternehmen und Provider Kundendaten sechs Monate speichern müssten, wie es das Bundesinnenministerium fordert, wäre es möglich, anhand der beim Täter entdeckten E-Mails und sonstigen Telekommunikationsverbindungen seine Kontakte zu erforschen. So könnten Mitglieder und Unterstützer einer Gruppierung enttarnt werden, die weitere Straftaten plant.

VERDÄCHTIGENDATEI

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, hält es für nötig, im Internet auffällig gewordene Personen „zu registrieren und zu identifizieren“. Das würde auf eine Art Verdächtigendatei hinauslaufen. Witthaut erntet reichlich Protest – und das zu Recht. Der Begriff „auffällig gewordene Personen“ ist ungenau und lädt Internetnutzer ein, jedweden Wirrkopf zu denunzieren. Außerdem käme eine gewaltige Menge an zumeist unnützen Daten zusammen. Es erscheint auch im Hinblick auf Norwegen fraglich, ob die von Breivik ausgehende Gefahr mit Hilfe einer Verdächtigendatei erkannt worden wäre. Breivik soll zwar auf Internetseiten von schwedischen, niederländischen und britischen Ultrarechten Spuren hinterlassen haben, doch solche Kontakte dürften kaum reichen, um ein Terrorrisiko sichtbar zu machen. Witthaut verschweigt zudem, dass der Verfassungsschutz bereits die Aktivitäten von Extremisten registriert, auch wenn noch keine Straftaten begangen wurden. Darüber hinaus unterhalten die Sicherheitsbehörden die gemeinsame Antiterrordatei, über die Informationen zu Terrorverdächtigen eingeholt werden können. Allerdings wäre ein Anders Breivik wahrscheinlich auch dafür zu wenig auffällig gewesen.

Lesen Sie auf Seite 2 mehr über die Forderungen nach mehr Internetkontrollen, eine mögliche Verschärfung des Waffengesetzes und die Chancen ein neues NPD-Verbotsverfahren.

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