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Auf Antrag des Landes Berlin: Schärfere Prüfungen von Sozialträgern

Der Bundesrat wird am Freitag auf Antrag des Landes Berlin eine Änderung des Sozialgesetzbuches beschließen, die einen Missbrauch von Steuergeldern im Geschäft mit sozialen Dienstleistungen erschweren soll.

Mit dieser Initiative zog die Berliner Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) die Konsequenz aus dem Skandal um die Treberhilfe. Deren Chef war wegen hoher Bezüge, zwei luxuriöser Dienstwagen und anderer Privilegien in die Kritik geraten.

Aus Bundesratskreisen ist zu hören, dass die Gesetzesänderung auf ungeteilte Zustimmung der Länder stößt und am Freitag ohne Gegenstimmen verabschiedet wird. Dann wird im Bundestag über den Gesetzentwurf entschieden. Vorgesehen ist ein „uneingeschränktes gesetzliches Prüfungsrecht“, das auch „einen Einblick in die Buchführungsunterlagen“ der Einrichtungen umfasst. Die Betriebsinterna müssten „für einen Zeitraum von zehn Jahren“ vorgehalten werden.

„Das Gesetz würde für eine bisher nicht gekannte Transparenz im Bereich der sozialen Träger sorgen“, sagte Bluhm dem Tagesspiegel. Die Korrektur der vor 15 Jahren erfolgten Liberalisierung der Prüfungsvorschriften sei überfällig, wie die Treberhilfe-Affäre gezeigt habe. Bisher können soziale Träger nur dann überprüft werden, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Mängel vorliegen. Zudem entscheidet ein Gremium über die Prüfung, das zur Hälfte aus Sozialverbänden der Träger besteht. Geht die Gesetzesnovelle durch, dann wird der Umgang der Einrichtungen mit den Steuermitteln auch turnusmäßig „in angemessenen Zeiträumen“ überprüft.

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