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Politik: Auf eigene Faust

Deutsche Behörden haben im Schengener Infosystem offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten eingegeben

Berlin - Deutsche Behörden haben offenbar ohne Rechtsgrundlage Daten in das Schengener Informationssystem SIS eingespeist. Diese Praxis wurde – bislang unbemerkt – am Rande des Visa-Untersuchungsausschusses öffentlich. SIS-Einträge können dazu führen, dass Betroffene kein Visum erhalten. Außerdem landen Hinweise ausländischer Nachrichtendienste, Polizeibehörden und anderer Organe im europäischen Datenbank- und Fahndungssystem, auch wenn keine eigenen, konkreten Hinweise vorliegen.

Ins SIS dürfen Daten einer Person nur eingespeist werden, wenn diese bereits wegen einer Straftat verurteilt wurde oder bei „konkreten Hinweisen“ auf künftige außergewöhnlich schwere Straftaten dieser Person in den Schengenstaaten. Dies regelt Artikel 96 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die enge Regelung wurde kritisiert als „Einladung“ an Terroristen, Europa als Ruheraum zu nutzen. Umso wunderlicher mutet daher der Fall der Daudov-Brüder an.

Der russische Nachrichtendienst FSB hatte im März 2002 vor den mutmaßlichen tschetschenischen Terroristen gewarnt. Dennoch wurden sie erst nicht im SIS erfasst, erhielten Visa und reisten mehrfach nach Deutschland. Die SPD-Fraktion behauptet (Visa- Abschlussbericht, Seite 624): „Die leichtfertige Behauptung, ein tschetschenischer Terrorist, der an dem Anschlag auf das Moskauer Musicaltheater beteiligt gewesen war, sei trotz Warnhinweisen nach Deutschland gelassen worden (…), lässt sich nach der Beweisaufnahme bereits in der Annahme, es habe sich um einen Terroristen gehandelt, nicht aufrechterhalten.“

Für den Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Bernhard Falk, hingegen gelten die Bezüge „zu bekannten Terroristen (…) als ernst zu nehmend“. Die Auswertung zu den in Deutschland festgestellten Kontaktpersonen dauere an, sagte er. 2003 wurden die Daudovs dann doch im SIS ausgeschrieben. Auch dies bestätigte der BKA-Vize im Ausschuss erstmals. Was also hatte sich geändert? Planten die Daudovs Anschläge in Europa? Das BKA dementiert gegenüber dem Tagesspiegel vehement. Wenn es aber keine konkrete Gefährdung gab, warum wurden die Daudov-Brüder dann ins SIS eingespeichert? „Dazu müssen Sie die Generalbundesanwaltschaft fragen“, heißt es zunächst beim BKA. Dann : „Zu operativen Überlegungen der Strafverfolgungsbehörden geben wir keine Auskunft.“

Das BKA sitzt in der Klemme. Entweder müsste es zugeben, dass tschetschenische Terroristen Europa bedrohen. Oder, dass die Daudovs ohne Rechtsgrundlage ins Schengener Infosystem eingespeist wurden. In der vertraulichen Dienstvorschrift Schengenhandbuch „pdv Bras 120“ wurde 1998 eine Regelung angekündigt, wie Beamte konkret vorgehen sollen. Diese Regelung fehlt bis heute.

Wie also sind Informationen ausländischer Dienste zu bewerten? Anforderungen an die Beleglage, Informationspflicht gegenüber Betroffenen – alles nicht definiert. Deshalb scheinen die Kriminaler beschlossen zu haben, auf eigene Faust Fakten zu schaffen . Martin Tuffner, BKA-Referatsleiter und SIS-Gründer, berichtete dem Untersuchungsausschuss: „Informationen ausländischer Dienste kommen bei Interpol Wiesbaden herein. Dort stellt man fest, dass kein strafrechtlicher Hintergrund besteht. (…) Dann können auch die keine Ausschreibung machen, sondern das wird (…) an den Bundesgrenzschutz in Koblenz weitergegeben. Die Grenzschutzdirektion fertigt die Begründung in einer Form, die einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren standhalten würde.“ Motto: Was nicht vom Gesetz gedeckt ist, wird passend gemacht.

Eine fragwürdige Praxis, die auch Innenminister Otto Schily (SPD) empört. Er möge sich gar nicht ausmalen, was geschähe, wenn jemand im europäischen SIS als Terrorist gebrandmarkt würde, nur weil dies der iranische oder syrische Geheimdienst behauptet habe, sagte er. Wie gut, sagt Schily, dass er sich in dieser Frage einig wisse mit dem BKA-Vize. Der sei immerhin Tuffners Vorgesetzter. Doch mit der Aufsicht scheint es nicht so weit her zu sein.

Susanne Härpfer

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