zum Hauptinhalt

Aufarbeitung: Null Bock auf Stasi-Check

Eine Aufarbeitung des Stasi-Unrechts ist für Deutschland unerlässlich. Der Bundestag hat jedoch wenig Neigung, seine Geschichte durchleuchten zu lassen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Eine halbe Stunde ist in der Tagesordnung des Bundestages am Freitag für Punkt 39 vorgesehen. Am Ende wird es eine Abstimmung geben, und der Antrag der FDP wird voraussichtlich mit den Stimmen von Union, SPD und Linken abgeschmettert werden.

„Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken“. Der Titel des Antrags klingt, als sei er unter dem Eindruck der Enttarnung von Karl-Heinz Kurras als Stasi-IM ganz frisch gestellt worden, wenngleich der keiner Institution des Bundes, sondern „nur“ der Westberliner Polizei angehörte. Doch der Antrag stammt vom Juni vergangenen Jahres. Vor nunmehr zwei Wochen wurde er im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien abschlägig beschieden. Damit ist nun auch vom gleichen Abstimmungsergebnis im Plenum des Bundestages auszugehen – Kurras hin, Kurras her.

Christoph Waitz, Initiator des Antrags der FDP-Fraktion, hat längst den Eindruck : Alle sind für Aufarbeitung, solange es nicht eigene Interessen oder die der eigenen Partei berührt. Das würden die anderen, die Ablehner, natürlich vehement zurückweisen. Denn die offizielle Begründung für die Zurückhaltung ist – unisono von Union, SPD und Linkspartei – eine andere: Mit der Novellierung des Stasiunterlagengesetzes vom Dezember 2006 sei, auch mit FDP-Zustimmung, der Personenkreis, der auf Stasi-Mitarbeit überprüft werden könne, klar eingegrenzt worden. Das Gesetz lasse eben keinen Stasi-Check des gesamten Personals von obersten Bundesbehörden zu. Deshalb sei der Vorstoß der FDP rechtlich nicht haltbar.

Doch Waitz fühlt sich absichtlich missverstanden. Um eine aktuelle Regelüberprüfung gehe es ihm gar nicht. Vielmehr wolle er erreichen, dass bei Auftreten begründeter Verdachtsmomente eine Überprüfung bei der Stasiunterlagenbehörde möglich sein müsse. Und: Seine Fraktion fordere eine wissenschaftliche Untersuchung über den Einfluss der Stasi auf frühere Bundestage, die von 1949 bis 1990.

Als die FDP damals den Antrag formulierte, stand sie zum einen noch ganz unter dem Eindruck der Informationen aus der Birthler-Behörde vom Sommer 2006, dass mehr als 40 Abgeordnete der 6. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von der Stasi registriert worden und mindestens fünf offenbar als IM tätig waren. Zum anderen waren in den Medien Berichte aufgetaucht, dass im Wirtschaftsministerium noch immer ein von der Stasi als IM „Helene“ geführter Spitzel und im Finanzministerium ein einstiger IM „Konrad“ tätig war. Weil sie keine leitende Funktion haben, kann die Birthler-Behörde dem Dienstherrn keine Akten über diese Personen herausgeben. Der Arbeitgeber hat damit auch arbeitsrechtlich kaum eine Handhabe.

Waitz hält das für einen untragbaren Zustand und auch eine Zumutung für die Mitarbeiter im Umfeld der Verdächtigen. Doch generell geht es ihm um mehr: Um Gewissheit darüber, welchen Einfluss der SED-Staat über seinen Geheimdienst auf die Politik der Bundesrepublik ausgeübt hat, inwieweit Entscheidungen in den Ministerien und Parlamenten von den Interessen des anderen deutschen Staates geleitet waren. Im Übrigen hat auch Marianne Birthler, die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, angeregt, dass der Bundestag einen solchen Forschungsauftrag auslösen sollte. Auch das liegt schon wieder zwei Jahre zurück.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false