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Was wird aus dem Soli?

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Aufbau Ost: Solidarität verstößt nicht gegen die Verfassung

Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag auch ohne zeitliche Befristung erheben, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Neiddebatten an den Stammtischen dürfen also weitergehen.

Für alle Neiddebatten zwischen Ost und West ist der Solidaritätszuschlag seit 15 Jahren ein beliebtes Thema. Die Wessis schimpfen dann über ihre Brüder und Schwestern, denen sie jedes Jahr viele Milliarden Euro überweisen. Die Ostdeutschen hingegen werden daran erinnert, dass die ehemalige DDR von einer selbsttragenden wirtschaftlichen Entwicklung  noch weit entfernt ist.

Gegen die Verfassung verstößt der Solidaritätszuschlag nicht. Einen entsprechenden Beschluss hat an diesem Donnerstag das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Auch die Tatsache, dass die Abgabe bereits seit 15 Jahren erhoben wird, widerspricht nicht gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter wiesen damit einen Normenkontrollantrag des niedersächsischen Finanzgerichtes als unzulässig zurück.

Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommens-, die Kapitalertrags-, und Körperschaftssteuer aufgeschlagen. Die Bundesergänzungsabgabe war von der Kohl-Regierung eingeführt worden, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Jeder Politiker, der seitdem die Abschaffung des Zuschlages fordert, der setzt sich damit zugleich dem Vorwurf der mangelnden Solidarität aus. Wobei sich um den Soli darüber hinaus zwei weit verbreitete Missverständnisse ranken. Erstens wird er von Ost- und Westdeutschen gleichermaßen bezahlt, zweitens fließt das Geld auch nicht direkt an die neuen Bundesländer, sondern verschwindet im Bundeshaushalt.

Die Richter des Finanzgerichts hatten dem Bundesverfassungsgericht die Frage gestellt, ob sich vor allem die lange Dauer der Erhebung des Solidaritätszuschlages mit dem Wesen einer Ergänzungsabgabe vereinbaren lasse. Nach deren Ansicht, hätten stattdessen die Steuern erhöht werden müssen. Diesen Einwand wies Karlsruhe in seinem Beschluss nun zurück und legte mit Bezug auf ein Urteil aus dem Jahre 1972 fest, dass Ergänzungsabgaben nicht befristet werden müssen.

An den Stammtischen der Republik wird also auch weiterhin mit Blick auf den Lohnzettel über Ost-West-Solidarität gestritten werden. Bis die Lebensverhältnisse in Ost und West angeglichen sind. Aber das wird noch viele Jahre dauern.

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