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Deckname "Piatto". Der Spitzel des Verfassungschutzes in der NPD sagte im NSU-Prozess aus.

© dpa

Auftritt im NSU-Prozess: Spitzel könnte NPD-Verbotsverfahren gefährden

Die Aussage eines Spitzels des Verfassungsschutzes in der NPD im NSU-Prozess könnte dem NPD-Verbotsverfahren schaden. Peter Richter, der Anwalt der NPD, will die Aussage dazu benutzen, das NPD-Verbotsverfahren auszuhebeln.

Von Frank Jansen

Die NPD will im Verbotsverfahren vom NSU-Prozess profitieren. Der Anwalt der rechtsextremen Partei, Peter Richter, fordert nach Informationen des Tagesspiegels vom Bundesverfassungsgericht, einen früheren V-Mann zu vernehmen, der in dem Verfahren am Oberlandesgericht München ausgesagt hat. Bei dem Ex-Spitzel handelt es sich um den einstigen Neonazi Carsten S., Deckname „Piatto“, der von 1994 bis 2000 dem Brandenburger Verfassungsschutz Informationen aus der rechten Szene, auch aus der NPD, geliefert hatte. Am 3. Dezember sagte Carsten S. als Zeuge im NSU-Prozess, er sei nach Rücksprache mit dem Verfassungsschutz der NPD beigetreten. Das Gericht hatte S. geladen, weil er als V-Mann 1998 einen Hinweis auf die Beschaffung von Waffen für die Terrorzelle NSU gegeben hatte.

Für Anwalt Richter ist die Aussage des ehemaligen Spitzels ein Indiz für eine permanente staatliche Überwachung der NPD – und somit Grund genug, das Verbotsverfahren einzustellen. Carsten S. sei zu einem Zeitpunkt, als er ideologisch nicht mehr hinter seinem Handeln stand, vom Verfassungsschutz zur Agententätigkeit innerhalb der NPD „angestachelt“ worden, behauptet der Anwalt in dem Beweisantrag, den er am 5. Dezember dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts geschickt hat. Nach der „Einschleusung“ in die NPD sei Carsten S. zum Beisitzer im Landesvorstand und Leiter des Ordnungsdienstes der Brandenburger NPD avanciert, betont Richter. Das sei „ohne weiteres als Führungsebene im parteiverbotsrechtlichen Sinne zu qualifizieren“.

Die NPD hofft, das neue Verbotsverfahren werde wie das erste misslingen

Damit ist klar, worauf der Anwalt hinaus will. Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil drei der sieben Richter des 2.Senats die Anwesenheit von V-Leuten in Vorständen der NPD als nicht zu behebendes Verfahrenshindernis ansahen. Die Partei hofft, das neue, vor einem Jahr vom Bundesrat initiierte Verbotsverfahren werde auf ähnliche Weise misslingen. Dass die Innenminister bekundet haben, die Spitzel in den Führungsetagen der NPD seien abgeschaltet, hält Anwalt Richter für ein Täuschungsmanöver.

Der junge Jurist, auch Vizechef der NPD im Saarland, setzt in seiner Strategie gegen ein Verbot weitgehend auf das Thema staatliche Überwachung durch V-Leute und andere Methoden. Im März hat er sogar in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, den Whistleblower Edward Snowden zu befragen. Zum „Beweis der Tatsache“, dass der US-Geheimdienst NSA den Anwalt der NPD sowie Vorstandsmitglieder der Partei überwache. Die gesammelten Informationen würden Vertretern der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt, damit sie die Verteidigungsstrategie der NPD im Verbotsverfahren ausspähen könnten.

Sicherheitsexperten reagieren spöttisch

Sicherheitsexperten reagieren auf Richters Strategie spöttisch. Der Anwalt und die NPD „basteln sich eine eigene Realität zurecht“, heißt es. Und die Aktivitäten von Carsten S. in der brandenburgischen NPD seien 14 Jahre her und für das Verbotsverfahren uninteressant.

Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten im Antrag des Bundesrates auf ein Verbot führt Richter bislang nicht. Der Vorwurf der Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP scheint für ihn kein Thema zu sein. Der Anwalt glaubt offenbar, das Bundesverfassungsgericht werde wegen wilder V-Mann-Geschichten gar nicht erst ins Hauptverfahren einsteigen. Was der 2. Senat plant, bleibt allerdings bislang sein Geheimnis. Der berichterstattende Richter Peter Müller, ehemals Ministerpräsident des Saarlands, hat noch kein Votum zur Eröffnung des Hauptverfahrens abgegeben. So dauert das Vorverfahren, das mit der Einreichung des Verbotsantrags begann, nun schon ein Jahr. Fragen, wie es weitergeht, beantwortet das Gericht nur knapp. „Die Prüfungen im Vorverfahren dauern derzeit noch an“, sagt der Sprecher. „Wann hierzu eine Entscheidung ergeht, ist derzeit noch nicht absehbar.“

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