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Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning sitzt am 17.06.2016 im Landgericht in Detmold (Nordrhein-Westfalen) auf der Anklagebank.

© dpa

Auschwitz-Urteil: Im Hanning-Prozess legen Verteidiger und Nebenkläger Revision ein

Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Reinhold Hanning ist noch nicht zu Ende. Weil mehrere Prozessbeteiligte Einwände haben, dürfte der Fall vor den Bundesgerichtshof kommen.

Nach der Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft muss der Bundesgerichtshof voraussichtlich das Urteil prüfen. Einige Nebenklägervertreter haben Revision einlegt, wie sie am Donnerstag mitteilten. Auch Hannings Verteidiger Andreas Scharmer kündigte an, vor Fristablauf am Freitag Revision zu beantragen. „Wir können es nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht“, sagte er. Der frühere SS-Mann des NS-Vernichtungslagers Auschwitz war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Hannings zweiter Verteidiger, Johannes Salmen, hat nach mehreren Medienberichten bereits Rechtsmittel eingelegt. Ob sie die Revision tatsächlich aufrecht erhalten, wollen Verteidigung und Nebenkläger von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig machen. Für diese haben die Richter noch mehrere Wochen Zeit.

Hanning vorerst auf freiem Fuß

So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Reinhold Hanning auf freiem Fuß. Auch über die Frage der Haftfähigkeit muss dann erst später entschieden werden. In dem ganz ähnlichen Verfahren gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning (95), der in Lüneburg zu vier Jahren Haft wegen Beteiligung am Mord in 300.000 Fällen verurteilt wurde, warten die Prozessbeteiligten seit mehr als elf Monaten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof über die Revision.

Die Anwälte der Holocaust-Überlebenden, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, sind in der Frage, ob sie das Urteil anfechten wollen oder nicht, gespalten. Thomas Walther, der eine große Gruppe der insgesamt mehr als 50 Nebenkläger vertritt, will in Hoffnung auf ein schnelles rechtskräftiges Urteil auf Rechtsmittel verzichten. „Ich halte dieses Urteil für absolut richtig. Es gibt keine Notwendigkeit es anzufechten“, sagte er.

Dagegen haben eine Reihe von Anwälten um Markus Goldbach Revision eingelegt. Sie halten Hanning für einen Mittäter, es gehe nicht bloß um Beihilfe. „Es geht uns auch darum, für künftige Genozide für Rechtsklarheit zu sorgen, wie eine solche Nähe zum Mordgeschehen zu bewerten ist“, sagte Goldbach am Donnerstag.

Das Landgericht Detmold kündigte für Montag eine Mitteilung zu den bis dahin eingegangenen Revisionen an. (dpa)

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