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Politik: Ausländer können jetzt leichter Deutsche werden - Das neue Staatsangehörigkeitsrecht vereinfacht die Einbürgerung

In der Bundesrepublik lebende Ausländer können jetzt leichter Deutsche werden. Am Neujahrstag trat das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft.

In der Bundesrepublik lebende Ausländer können jetzt leichter Deutsche werden. Am Neujahrstag trat das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Nach Schätzung der Bundesregierung kann damit von den 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern etwa die Hälfte eingebürgert werden. Das neue Recht erleichtert die Einbürgerung von Ausländerkindern und verkürzt die Einbürgerungsfristen. Hier die wichtigsten Änderungen

In Deutschland geborene Kinder von Ausländern erhalten mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum Alter von 23 Jahren müssen sie sich für einen Pass entscheiden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Bundesregierung erwartet, dass etwa "40 bis 50 Prozent der jährlich rund 100 000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes erwerben". Für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr gilt eine Übergangsregelung. Dazu heißt es in dem Bericht: "Von den rund 700 000 in Deutschland geborenen und weiter hier lebenden ausländischen Kindern unter zehn Jahren dürften zirka 40 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit nach der das ius soli (Geburtsrecht) ergänzenden Einbürgerungsregelung erwerben können." Der entsprechende Antrag muss bis zum 31. Dezember 2000 gestellt sein.

Erwachsene Ausländer erhalten bereits nach acht statt bisher nach 15 Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung. Dieser Anspruch ist abhängig von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und einem Bekenntnis zum Grundgesetz. An den bisherigen Voraussetzungen der Straflosigkeit und der Unterhaltsfähigkeit wird festgehalten.

Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung bleibt erhalten. Die Ausnahmeregelungen für besondere Härtefälle werden jedoch konkretisiert. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht das Ziel des Gesetzes, wird aber in Einzelfällen hingenommen. Dies betrifft auch für die ebenfalls vom 1. Januar an geltende erleichterte Einbürgerung. Manche Länder verwehren es ihren Bürger, die Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dieses Problem taucht häufig mit Iran auf. Da gibt es beispielsweise den Ingenieur in guter Stellung, verheiratet und seit Jahrzehnten in Deutschland lebend, aber Iran will ihn nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen.

Die Einbürgerung Erwachsener kostet vom nächsten Jahr an grundsätzlich eine Gebühr von 500 Mark statt bisher 100 Mark. Für Minderjährige ohne eigene Einkünfte bleibt es bei 100 Mark.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), schlug unterdessen vor, die Einbürgerung ausländischer Mitbürger in Deutschland nicht bürokratisch, sondern in Rahmen einer kleinen Feier zu begehen. Beck befürchtet, es werde bei den anspruchsberechtigten Ausländern eine emotionale Hemmschwelle geben, die Einbürgerung zu beantragen. Viele täten sich schwer damit, den Pass ihres Herkunftslandes abzugeben, "weil sie das Gefühl haben, sie schneiden nun endgültig die Nabelschnur zu ihrem Herkunftsland ab".

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