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Politik: Ausländische Kinder müssen in öffentliche Schulen

Koblenz/Berlin - Ein Besuch der umstrittenen König-Fahd-Akademie in Bonn befreit ausländische Kinder nicht von der Schulpflicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden.

Koblenz/Berlin - Ein Besuch der umstrittenen König-Fahd-Akademie in Bonn befreit ausländische Kinder nicht von der Schulpflicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden. „Kinder mit ständigem Wohnsitz in Deutschland haben ihre Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule zur erfüllen“, hieß es. Geklagt hatten Eltern eines heute achtjährigen Jungen aus Jordanien. Sie hatten argumentiert, es liege ein besonderer Fall vor, weil das Kind wie seine Geschwister in zwei Sprachen und zwei Kulturen aufwachse und daher auch eine doppelte Staatsbürgerschaft besitze.

Dem folgten die Richter nicht. Die Schulpflicht bestehe unabhängig von Staatsangehörigkeit und Kultur. Gerade für ausländische Kinder in Deutschland diene der Besuch staatlicher Schulen dem Zweck, sie auf ein Leben im hiesigen Kulturraum vorzubereiten. Dazu gehöre in erster Linie die Vermittlung von Sprachkenntnissen. „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung religiös oder weltanschaulich motivierter Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“, heißt es in dem Beschluss.

Die König-Fahd-Akademie ist eine saudische Schule mit Moschee. Nach Presseberichten über Kontakte zu gewalttätigen Islamisten sollte die Schule geschlossen werden. Nach Entlassung eines Lehrers und einer Überarbeitung der Lehrpläne hatte man davon Abstand genommen.

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