zum Hauptinhalt

Auslieferungsstreit: Schreiber erneut gescheitert

Karlheinz Schreiber kann nach einem neuerlichen Gerichtsbeschluss in Kanada nicht mehr viel gegen seine Auslieferung nach Deutschland unternehmen. Lediglich das Oberste Gericht des Landes könnte den früheren Waffenlobbyisten noch retten.

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auch mit seiner letzten Klage in Kanada gescheitert und hat nun so gut wie keine rechtlichen Mittel mehr gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Ein kanadischer Bundesrichter wies Schreibers Klage gegen das kanadische Justizministerium, die dieser vergangene Woche bei einer Gerichtsverhandlung in Halifax zu begründen versucht hatte, zurück.

Damit bleibt dem 72-jährigen deutsch-kanadischen Geschäftsmann nur noch ein letzter Schritt vor seiner Übergabe an die Augsburger Justiz. Er hat im Zusammenhang mit seiner drohenden Auslieferung Einspruch beim Obersten Gerichtshof von Kanada erhoben. Der Supreme Court hatte ihn aber schon früher in gleicher Sache abgewiesen. Die von Schreiber geforderte Anhörung könnte frühestens im Juli stattfinden.

Aufschub durch die Hintertür?

Bundesrichter Michael Phelan beschied Schreiber, dass "es nicht angemessen" für ihn sei, die Urteile mehrerer Gerichte in Ontario in Frage zu stellen und erneut zu überprüfen. Er bezeichnete Schreibers Klage als "letzten Versuch, die vom Justizminister angeordnete Auslieferung (nach Deutschland) zu verhindern" und durch "die Hintertür" einen Aufschub zu erwirken.

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre. Er kämpft seit sieben Jahren mit allen juristischen Mitteln gegen seine Überstellung an die Bundesrepublik. In Augsburg liegt eine Anklage wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung gegen ihn vor. Er soll dem deutschen Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben. Er selbst glaubt, wegen der politischen Hintergründe keinen fairen Prozess in Augsburg zu bekommen.

Der kanadische Justizminister hatte Schreibers Auslieferung erst im Dezember als "rechtmäßig" bestätigt. Schreiber erhob bei einem Berufungsgericht in Toronto Einspruch gegen die ministerielle Entscheidung, wurde aber abgewiesen. In letzter Instanz will er jetzt noch den Obersten Gerichtshof von Kanada anrufen. Dieser dürfte seinen Einspruch allerdings nicht vor Mitte Juli behandeln. Wenn bis dahin auch der gesonderte Vorstoß in Halifax gescheitert sein sollte, stünde einer Auslieferung Schreibers nichts mehr im Wege. Sollte er in Halifax aber auf offene Ohren stoßen, dürfte sich Schreiber wahrscheinlich noch Jahre frei in Kanada bewegen können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false