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Ausnahme von der Schuldenregel: Was ist eine Störung des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts?

Artikel 115 des Grundgesetzes setzt den Haushalten von Bund und Ländern eine Grenze der Kreditaufnahme vor. Die Neuverschuldung (Einnahme aus Krediten) darf „die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten“.

Artikel 115 des Grundgesetzes setzt den Haushalten von Bund und Ländern eine Grenze der Kreditaufnahme vor. Die Neuverschuldung (Einnahme aus Krediten) darf „die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten“. So soll sichergestellt werden, dass ein Land oder der Bund zahlungsfähig und kreditwürdig bleibt.

Der Artikel regelt aber auch Ausnahmen – und erlaubt der Bundesregierung zur Abwehr einer „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ Schulden über das Niveau von Investitionen hinaus. Die Regierung muss darlegen, dass so die Rückkehr in das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht (Preisstabilität, ein hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum) möglich wird.

2002 und 2003 nutzte die Regierung Schröder (SPD) dieses Mittel, so wie Helmut Kohl (CDU) in den 90er Jahren und Helmut Schmidt (SPD) 1981. Tsp

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