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Politik: Ausnahmen für die neuen Länder

EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen ist in puncto Regionalförderung für die neuen Länder optimistisch: "Wir werden die Regionen, die nur wegen der statistischen Effekte der Erweiterung plötzlich aus der Ziel-1-Förderung herausfallen würden, nicht im Regen stehen lassen", sagt er. "Dazu sind vier Modelle in der Diskussion.

EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen ist in puncto Regionalförderung für die neuen Länder optimistisch: "Wir werden die Regionen, die nur wegen der statistischen Effekte der Erweiterung plötzlich aus der Ziel-1-Förderung herausfallen würden, nicht im Regen stehen lassen", sagt er. "Dazu sind vier Modelle in der Diskussion."

Bis 2004 hat die Kommission Zeit zu entscheiden, ob es Sonderregelungen oder ein langsames Auslaufen der Regionalförderung geben wird. Verheugen jedenfalls geht davon aus, dass die ostdeutschen Regionen als Ausnahmefälle auch nach der Erweiterung weiter aus EU-Töpfen gefördert werden. Diese Förderung stehe nur auf dem Spiel, wenn nach 2006 die gleichen Regeln beibehalten werden wie bisher, heißt es aus seiner Umgebung.

Weniger optimistisch kann Verheugen hinsichtlich der neuen Beihilfe-Regeln für Großunternehmen sein. Diese liegen in der Verantwortung von Wettbewerbskommissar Mario Monti. Er hat vor, Beihilfen zu begrenzen, die die öffentliche Hand an Unternehmen zahlt, damit sie sich in ihrer Region ansiedeln. Monti argumentiert, dass Großunternehmen in der Regel weniger unter regionalen Nachteilen litten als mittelständische Unternehmen. Außerdem habe gerade in Ostdeutschland ein Subventionswettlauf begonnen, der den Regionen nicht nutze. Betroffen sind hier beispielsweise die "Gläserne Fabrik" von VW in Sachsen, für die öffentliche Beihilfen flossen. Für Ansiedlungen von Daimler-Chrysler, BMW oder Infineon wird die Höhe der zu zahlenden Beihilfen bereits von der Kommission geprüft.

Nach der neuen Regelung sollen Großinvestitionen künftig eine verhältismäßig geringe Förderung erhalten. Die Höchstgrenze für Beihilfen soll bei 25 Prozent der Investitionssumme liegen, aber nur bei Investitionen bis höchstens 25 Millionen Euro. Für Investitionen zwischen 25 und 50 Millionen Euro soll sie bei 18,75 Prozent liegen, bei Investitionen zwischen 50 Millionen und 100 Millionen Euro bei 12,5 Prozent und für Vorhaben mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro nur noch bei 6,25 Prozent. Die bisher geltende Höchstgrenze von 35 Prozent der Investitionssumme soll ab 2003 nur noch für Vorhaben in besonders benachteiligten Regionen bestehen bleiben.

Mariele Schulze Berndt

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