Ausschlussverfahren : SPD entscheidet erst 2012 über Ausschluss Sarrazins

29.01.2011 21:44 UhrVon Ulrich Zawatka-Gerlach
Foto: Thilo Rückeis
Foto: Thilo Rückeis

Das Parteiordnungsverfahren in der SPD gegen Thilo Sarrazin soll die Landtagswahlkämpfe der Sozialdemokraten möglichst wenig beeinträchtigen. In diesem Jahr ist damit nicht mehr zu rechnen.

Der Zeitplan ist so gestrickt, dass mit einer rechtsgültigen Entscheidung, ob der frühere Finanzsenator, Ex-Bundesbanker und Buchautor sein Parteibuch behalten darf, im laufenden Jahr nicht mehr zu rechnen ist.

Die mündliche Verhandlung der Ausschlussanträge, die seit Mitte November 2010 vorliegen, wird wohl im Mai stattfinden. Dann sind die Wahlen in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt vorbei. Nur das kleine Bremen wählt im Mai und die Berliner SPD muss in den sauren Apfel beißen, dass die Anhörung Sarrazins ausgerechnet in dem Monat stattfindet, in dem die hauptstädtischen Sozialdemokraten auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm beschließen und Klaus Wowereit zum Spitzenkandidaten für die Abgeordnetenhauswahl am 18. September nominieren.

Die mündliche Verhandlung vor dem Kreisschiedsgericht der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf, die das Parteistatut vorschreibt, wird keine öffentliche Veranstaltung sein, aber mit Sicherheit bundesweiten Widerhall finden. Zumal der Betroffene mit Klaus von Dohnanyi, dem ehemaligen Hamburger Bürgermeister, einen prominenten Rechtsbeistand hat. Dessen Stellungnahme liegt dem Schiedsgericht seit 16. Dezember 2010 vor. Außerdem kündigte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily an, beratend tätig zu werden, und Altkanzler Helmut Schmidt erklärte sich mit dem Parteifreund Sarrazin solidarisch.

In der SPD weiß fast jeder, dass der streitlustige Sarrazin auch die ordentlichen Gerichte gern beschäftigt, um eigene Interessen durchzusetzen. Wohl auch deshalb halten sich alle Beteiligten besonders penibel an die Verschwiegenheitspflicht, die ihnen das Statut der SPD auferlegt. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Landgericht mit der Frage befassen muss, ob ein Parteiausschluss rechtens ist. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Homann, der wegen antisemitischer Äußerungen 2003 die Union verlassen musste, ging bis zum Bundesgerichtshof, der 2007 gegen ihn entschied. Sarrazin ist sich seiner Sache sicher. „Das Verfahren wird nicht damit enden, dass ich die Partei verlasse, und auch nicht damit, dass ich nur eine einzige Aussage meines Buches zurücknehme“, sagte er am Sonnabend im Tagesspiegel.

Doch vorerst bleibt er ein schwieriger Fall für das sozialdemokratische Innenleben. Vorsitzende der Schiedskommission in Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Juristin Sybille Uken, eine branchenbekannte Personal- und Managementberaterin, die Sarrazin noch aus gemeinsamer Zeit im Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kennt. Einer Meinung waren sie dort selten.

Nach der Entscheidung des Kreisschiedsgerichts wird mit großer Sicherheit die Landesschiedskommission eingeschaltet. Für deren Urteilsfindung bietet sich der Ferienmonat Juli an. Ein weiteres Berufungsverfahren vor der Bundesschiedskommission wird aller Voraussicht nach den heißen Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Berlin überdauern.

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