Politik : Auswüchse im Journalismus, ausufernder Schadensersatz (Kommentar)

02.04.2000 00:00 UhrVon Gerhard Mauz

Zwei Gerichtsentscheidungen, die in der vergangenen Woche bekannt wurden, haben auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun. Doch sie stehen in einem engen Zusammenhang. Denn sie handeln von den Medien und der Justiz und von ihrem Verhältis zueinander.

Wegen schwerer ärztlicher Fehler sprach das Landgericht Hannover einem behinderten, inzwischen acht Jahre alten Kind ein Schmerzensgeld von 500 000 Mark zu. Dem Kind wurden im Alter von vier Jahren die Mandeln entfernt. Dabei kam es zur Durchtrennung einer Ader, schweren Blutungen und einem Herzstillstand. Der Junge ist seitdem spastisch gelähmt. Die verantwortlichen Ärzte begingen nach Auffassung des Gerichts "grobe Behandlungsfehler".

Die Eltern des Kindes hatten auf eine Million Mark Schmerzensgeld und eine Rente geklagt. Sie können darauf noch hoffen. Denn auf 500 000 Mark erkannten die Richter "vorläufig". Der Betrag kann sich nach einem weiteren Gutachten erhöhen.

In den Konkurs getrieben

Gleichfalls in der vergangenen Woche verurteilte das Hamburger Landgericht das Magazin "Focus" und seinen Chefredakteur Markwort, der Mody Privatbank in Hamburg Schadensersatz zu zahlen. Die Bank befindet sich nach ihrer Schließung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Vergleich. Markwort hatte in seinen "Fakten, Fakten, Fakten"-Werbespot im Fernsehen gesagt: "Da können viele Leute ihr Geld verlieren." Und auf der Titelseite seines Magazins war zu lesen gewesen: "Privatbank in Not".

Das Gericht, die Hamburger Pressekammer, befand, der Bericht über persönliche Probleme des Bankenvorstands Arend G. Mody habe Aussagen über die Bank nicht gerechtfertigt. In rechtswidriger Weise sei ihr geschäftliches Ansehen so sehr verletzt worden, dass sie in Konkurs ging.

Die Beklagten werden alle Rechtsmittel, im Fall des Misserfolgs wohl bis zum Bundesverfassungsgericht bemühen. Die Höhe einer eventuellen Schadenssumme ist nicht Thema dieses Verfahrens. Michael Nesselhauf, der Anwalt der Kläger, sprach von einem Schaden zwischen 24 und 48 Millionen Mark. Noch nie haben die möglichen Folgen eines derartigen Urteils eine Zeitschrift und ihren Verleger so sehr bedroht.

Der Zusammenhang zwischen der Hannoveraner und der Hamburger Entscheidung besteht darin, dass es in ihnen indirekt und direkt um das Medienrecht geht. Das Urteil zugunsten des spastisch gelähmten Jungen geht gegen den Zorn darüber an, dass Angehörige des Adels Schmerzensgelder durchsetzten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, die in einem beklemmenden Missverhältnis zu weitaus massiveren Schäden standen.

Penetrante Nutzung des Medienrechts

180 000 Mark wurden Prinzessin Caroline von Monaco für den Abdruck eines Interviews zugesprochen, das frei erfunden war. Dagegen sind 500 000 Mark und ein möglicherweise noch höherer Betrag ein unmissverständliches, befreiendes Urteil. Ein Mann, der ein perverser Kinderschänder genannt wurde, obwohl er rechtskräftig freigesprochen worden war, erhielt immerhin 75 000 Mark. Doch aus der Prominenz einer Person ergab sich allzu oft und drastisch, dass eine gegen sie erhobene Behauptung nachhaltiger aufgenommen und behalten werde vom Leser, Hörer oder Zuschauer - und darum teurer zu sein habe.

Matthias Prinz und Butz Perters haben das Handbuch "Medienrecht" verfasst. Stefan Geiger hat es in der "Stuttgarter Zeitung" besprochen. Für ihn läuft das Medienrecht aus dem Ruder, ist es ein von Richtern entwickeltes Recht, das die Pressefreiheit gefährdet: "Noch gibt es nicht viele, die es so virtuos und penetrant zu nutzen wissen wie einzelne Mitglieder des Adels."

Und Geiger meint auch, dass diese Virtuosität und Penetranz, wenn sie allgemeine Praxis würde, "die heute ausgeübte Form des Journalismus" zusammenbrechen ließe.

Die Justiz sieht sich der Medienöffentlichkeit, die über sie gekommen ist, ausgeliefert. In der Richterakademie Wustrau wurde gefragt, wer eigentlich die Medien kontrolliere, die nicht selten durch Inkompetenz glänzten. Die Justiz sucht Wege für ein Medienrecht, für angemessene Reaktionen auf Fehlleistungen der Medien.

Stefan Geiger meint auch, "dass die immer strengere und auch immer maßlosere Rechtsprechung die Reaktion auf Auswüchse und auf Missbrauchsfälle im Journalismus ist".

Das Hamburger Urteil zu Ungunsten von "Focus" ist noch nicht das letzte Wort. Aber schon jetzt ist es eine Warnung, die nach dem Urteil zugunsten des Jungen in Hannover noch ernster zu nehmen ist. Auch in der Mediendemokratie werden die Gerichte der Meinungsfreiheit Grenzen setzen wollen und müssen.Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".

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