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Baden-Württemberg: Kein vollständiges Rauchverbot im Südwesten

Ein komplettes Rauchverbot in Baden-Württemberg ist trotz wichtiger Befürworter in der CDU endgültig vom Tisch. Wirte dürfen ihre Einraumkneipe künftig zum Raucherlokal erklären. Unter einer Bedingung: Der Gastraum darf nicht größer als 75 Quadratmeter sein.

FDP-Fraktionschef Ulrich Noll bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Südwest Presse": "Nachdem Konsens besteht, wie man es regelt, sollte man es jetzt schnell regeln", sagte der FDP-Politiker in Stuttgart. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) werde nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der eventuell noch bei den Klausurtagungen der Regierungsfraktionen in dieser Woche beraten werde.

Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli die Gesetze für den Nichtraucherschutz in Baden- Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt hatte; ein Grund war, dass Restaurants mit nur einem Raum zu einem absoluten Rauchverbot gezwungen waren. Gaststätten, die Möglichkeiten zur räumlichen Trennung hatten, durften dagegen einen Raucherraum einrichten. Wenn künftig die Wirte kleiner Kneipen das Rauchen erlauben, sollen dort nur Erwachsene Zutritt haben und nur kalte Speisen angeboten werden dürfen. (mfa/dpa)

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