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Politik: Bahn entschädigt für Verspätungen Rechtsanspruch erst ab 60 Minuten

(brö/hop). Die Deutsche Bahn will künftig bei Zugverspätungen im Fernverkehr Entschädigungen zahlen.

(brö/hop). Die Deutsche Bahn will künftig bei Zugverspätungen im Fernverkehr Entschädigungen zahlen. Fernreisende haben bei Zugausfall oder bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde vom 1. Oktober an Rechtsanspruch auf einen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises. Das sieht eine „Kundencharta Fernverkehr“ vor, die Bahnchef Hartmut Mehdorn sowie die Bundesminister für Verbraucherschutz und Verkehr, Renate Künast (Grüne) und Manfred Stolpe (SPD), am Dienstag in Berlin vorstellten. Für Verspätungen bis 60 Minuten sollen weiter die freiwilligen Kulanzregeln gelten, bei denen der Kunde ebenfalls Gutscheine bekommt.

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