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Politik: Basis für Streit

Private Krankenversicherer sollen einen Billigtarif einführen – sie wehren sich vehement dagegen

Berlin - Am 1. April soll die Gesundheitsreform in Kraft treten. Dass hinter diesem Vorsatz aller Beteiligten noch Fragezeichen stehen, liegt vor allem am Streit um den sogenannten Basistarif für die private Krankenversicherung (PKV). Auch bei den Nachverhandlungen, die am Dienstag in die zweite Runde gingen, gibt es hier noch keine Annäherung.

Dabei ist das Grundprinzip nichts Neues. Seit 1994 sind alle Versicherer verpflichtet, einen Sozialtarif für finanziell Schwächere anzubieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht und auch nicht teurer ist. Allerdings unterscheidet sich dieser „Standardtarif“ deutlich von dem geplanten Basistarif. Wählen darf ersteren nur, wer drei Bedingungen erfüllt: Er muss mindestens zehn Jahre privat versichert, mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze haben. Ausnahmen gibt es nur für frisch Verbeamtete und Rentner.

Den Versicherern macht der Standardtarif wenig Kopfzerbrechen, weil er ein Schattendasein fristet. Von mehr als acht Millionen privat Versicherten nutzen ihn nicht einmal 20 000. Das könnte auch daran liegen, dass sie im Fall des Falles mit einem Spießrutenlauf rechnen müssen. Nicht jeder Arzt ist bereit, Patienten zu diesem Tarif zu behandeln. Dies bestätigt sogar der PKV-Verband. Sie habe mit einem Arzt gestritten, der argumentiert habe, er sei „doch kein Sozialarbeiter“, sagt Verbandssprecherin Sabine Heche. Um Mediziner zur Behandlung sozial Schwächerer zu verpflichten, müsse man jedoch keinen Basistarif einführen.

Tatsächlich geht es beim Basistarif auch darum. Verträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen „im Gegensatz zum heutigen PKV-Standardtarif“ sicherstellen, dass die Basistarifler auch behandelt werden, heißt es im Gesundheitsministerium. Vor allem aber soll der Tarif denen helfen, die nach einem Auslandsaufenthalt oder einer geschäftlichen Pleite aus dem Versicherungsschutz herausgefallen sind. Bislang konnten sich viele – die Rede ist von bis zu 400 000 Bürgern – ihren Schutz dann wegen der hohen Zuschläge für höheres Alter oder schlechteren Gesundheitszustand nicht mehr leisten.

Mit einem Billigtarif für diese Personengruppe ist auch die Union einverstanden, warnt allerdings vor Missbrauch. So sei vorstellbar, dass Selbstständige unversichert blieben und sich erst im Krankheitsfall oder vor Operationen im Basistarif versichern. Außerdem wehrt sie sich vehement dagegen, den Basistarif allen PKV- Versicherten zu öffnen. Wenn die auch in den Tarif wechseln könnten, sei die PKV „nicht mehr überlebensfähig“, sagt Unionsexperte Wolfgang Zöller (CSU). Schließlich unterlaufe der Basistarif die Kalkulation der Privaten, wonach sich die Prämien am Krankheitsrisiko orientieren. Die SPD hingegen argumentiert, dass dadurch endlich echter Wettbewerb im PKV-System einziehe. Im Basistarif könne jeder privat Versicherte auch in höherem Alter ohne Nachteil zu anderen Anbietern wechseln – was bisher aus Kostengründen kaum möglich war. Im übrigen sei es „Quatsch“, andere Privatversicherte von dem Basistarif ausschließen zu wollen. Sie bräuchten nur ihren bisherigen Schutz kündigen und wären dann als Nichtversicherte automatisch berechtigt.

Dass der Basistarif nicht kostendeckend ist, liegt übrigens nicht nur am ausgeschalteten Risikoprinzip. Bei „Hilfsbedürftigen“ würde die Prämie nach den Plänen auf bis zu ein Viertel verringert und von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Auf dem Rest bliebe die PKV sitzen. Und auch für doppel- und gutverdienende Ehepaare würde sich der Wechsel von der GKV in den Basistarif lohnen. Dort müssten sie nämlich nur 150 Prozent des GKV-Höchstsatzes zahlen.

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