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Politik: Bayern fordert Änderungen bei Gentests für Embryonen

Zahl der Ethikkommissionen soll begrenzt werden / Bundesrat stimmt am 1. Februar über Verordnung des Gesundheitsministeriums ab.

Berlin - Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat vor der Abstimmung über die strittige Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verschiedenen Änderungswünschen des Freistaates Bayern zugestimmt. Sie stehen nun eins zu eins in den Empfehlungen des Gremiums, über die das Bundesratsplenum am 1. Februar abstimmen soll. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht. Der Bundestag hatte die PID 2011 für Paare zugelassen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit haben oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Ohne entsprechende Verordnung ist die Präimplantationsdiagnostik strafbar.

Wie der Tagesspiegel am Freitag aus dem bayrischen Gesundheitsministerium erfuhr, sieht die abgeänderte Verordnung zum einen Restriktionen bei der Zulassung der Zentren vor, die künftig eine entsprechende Diagnostik durchführen sollen. Demnach soll sich die Zulassung zur Durchführung einer PID künftig nicht ausschließlich an formalen Kriterien orientieren, sondern auf einer Einzelfallprüfung beruhen. „So kann eine Konzentration (...) auf einige wenige Zentren erreicht werden“, heißt es im Änderungsantrag aus Bayern. „Dies ist erforderlich, um eine Qualitätssicherung sicherzustellen.“ Bahrs Verordnung hatte keine Begrenzung der Zahl der Zentren für die Präimplantationsdiagnostik vorgesehen. Kritiker hatten in dem daraus abgeleiteten Überangebot der Zentren die Gefahr gesehen, diese könnten aus wirtschaftlichem Interesse auch Paaren eine PID anbieten, für die diese gar nicht vorgesehen war.

Eine weitere Änderung betrifft die Zahl der Ethikkommissionen für Transplantationsdiagnostik. Auch sie war in Bahrs Verordnung nicht begrenzt. Bayern macht sich nun für eine Beschränkung auf maximal 16 unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen stark – eine je Bundesland. Auch könnten mehrere Länder eine gemeinsame Kommission für die auf ihren Gebieten bei der Durchführung der PID zuständigen Zentren einrichten. Diese Änderungen seien nötig, um eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungen der eingereichten Anträge für eine entsprechende Diagnostik zu verhindern.

Für den Bundestagsabgeordneten Günter Krings (CDU) ist der bayerische Vorstoß ein Teilerfolg. Der PID-Kritiker hatte sich im Sommer mit Bundestagskollegen unterschiedlicher Fraktionen an Gesundheitsminister Bahr gewandt und dort um Nachbesserung der Verordnung gebeten. „Was Bayern vorschlägt, geht in die richtige Richtung“, sagte Krings. Der Politiker glaubt nicht, dass die ursprüngliche Version der PID-Verordnung am 1. Februar den Bundesrat passiert – er rechnet mit einer Ablehnung oder einem sogenannten Maßgabebeschluss. Bei dieser Zustimmung unter Vorbehalt gibt der Bundesrat die weitere Marschrichtung vor: Die Bundesregierung muss die Vorgaben der zweiten Kammer umsetzen. „Der Ball läge dann wieder im Spielfeld des Ministers“, betonte Krings. Sarah Kramer

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