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Bayern: Gerichtshof entscheidet über Kopftuch-Verbot

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will Mitte Januar 2007 sein Urteil zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen im Freistaat bekannt geben.

München - Der Gerichtshof beschäftigt sich seit Montag mit der so genannten Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin. Die Gemeinschaft sieht in dem vor zwei Jahren erlassenen Gesetz, wonach Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern während des Unterrichts verboten ist, die Religionsfreiheit der Muslime in Bayern verletzt. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung des Kopftuchs einer Muslimin und der Tracht von Ordensschwestern, die zulässig bleibe, sei nicht ersichtlich, argumentierte Rechtsanwalt Jürgen Weyer als Vertreter der Religionsgemeinschaft.

Gegenstand des Verfahrens ist eine schulrechtliche Regelung, nach der äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden dürfen. Dies gilt, "sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei Schülern oder Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht vereinbar sind".

Der bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet. Das Urteil soll am 15. Januar verkündet werden. (tso/ddp)

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