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Politik: Beamte sollen schon mit 55 pensoniert werden können

Um den Personalüberhang im öffentlichen Dienst abzubauen, sollen Beamte nach dem Willen des Bundesrates mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen können. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschloss die Ländervertretung am Freitag eine entsprechende Gesetzesvorlage.

Um den Personalüberhang im öffentlichen Dienst abzubauen, sollen Beamte nach dem Willen des Bundesrates mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen können. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschloss die Ländervertretung am Freitag eine entsprechende Gesetzesvorlage.

Die Themen im einzelnen

Frühpensionierungen: Sie sollen möglich sein, wenn Beamte auf so genannten kw-Stellen (kann wegfallen) sitzen. Außerdem soll ihnen 7,2 Prozent von ihrem bis dahin erworbenen Ruhegehalt (meist weniger als 75 Prozent) abgezogen werden. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD), der sich Einsparungen von 50 Millionen Mark verspricht, wies Kritik zurück, hier sollten neue Privilegien für Beamte geschaffen werden. Es gehe darum, den Abbau von Personalüberhängen zu beschleunigen.

Passrecht: Mit einem wesentlich verschärften Passrecht soll Hooligans künftig vor internationalen Sportveranstaltungen der Grenzübertritt verweigert werden. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Vorfeld befürchteter Krawalle bei den Spielen um die Fußball-Europameisterschaft in Belgien und den Niederlanden bereits verabschiedet hatte. So können polizeibekannte Hooligans demnächst auch dann an der Grenze aufgehalten werden, wenn ihnen der Pass nur vorübergehend entzogen worden war.

Aufenthaltsrecht: Ausländische Ehepartner können künftig leichter ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Der Bundesrat billigte das vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach es künftig ausreicht, wenn eine Ehe zwei Jahre (bisher vier Jahre) im Inland bestanden hat. Außerdem soll ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in besonderen Härtefällen schon vorher erteilt werden können. Spätaussiedlern kann auch in Zukunft für drei Jahre ein bestimmter Wohnort zugewiesen werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, mit dem diese am 15. Juli 2000 auslaufende Regelung bis Ende 2009 verlängert wird.

Staatsangehörigkeitsrecht: Unter der Auflage von mehr als 80 Detailänderungen billigte der Bundesrat die Verwaltungsvorschrift zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht. Unter anderem verlangen die Länder Klarstellungen zu den Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache und zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Rentenauszahlung: Ohne Einwände ließ der Bundesrat ein Gesetz der Bundesregierung passieren, mit dem die Rentenauszahlung zum Ende des jeweiligen Vormonats sicher gestellt werden soll. Damit sollen die Rentenversicherer korrigiert werden, die ohne Vorankündigung dazu übergegangen waren, den Empfängern die Renten zum Monatsersten gutschreiben zu lassen. Dies hätte den Rentenkassen einen Zinsgewinn von rund 16 Millionen Mark im Jahr gebracht.

Altersteilzeit: Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Geltungsdauer der Altersteilzeit-Regelung bis 2009 zu verlängern.

Entschädigung: Einhellig befürwortet wurde die Entschädigung von Frauen, die in der DDR Opfer des Hepatitis-C-Virus-Skandals wurden. Bislang erhielten diese Frauen maximal 191 Mark monatliche Rente. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig je nach Schwere der Erkrankung Monatsrenten von 500 bis 2000 Mark gezahlt werden.

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